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Antrag

nhd. bis spez. · 13 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
13 in 13 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Antrag

Bd. 1, Sp. 596
Antrag, im Rechtsleben und im öffentlichen Leben überhaupt die an eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle gerichtete Aufforderung, nach bestimmter Richtung hin eine besonders bezeichnete Tätigkeit eintreten zu lassen. Dergleichen Anträge werden entweder mündlich gestellt, soz. B. in einer Gerichtsverhandlung von seiten der Parteivertreter oder des Staatsanwalts oder des Verteidigers, oder in einer Repräsentativversammlung von den Mitgliedern der betreffenden Körperschaft; oder sie werden schriftlich in besondern Eingaben und Gesuchen eingereicht, oder sie können auch zu Protokoll erklärt werden, wie z. B. der Berufungs- und Revisionsantrag im Strafverfahren zu Protokoll des Gerichtsschreibers; oder endlich der Antragsteller hat die Wahl, ob er auf die eine oder andre Art vorgehen will (so können z. B. die Berufung und Revision zu Protokoll oder schriftlich eingelegt werden). Die Begründung des Antrags kann entweder so geschehen, daß in erster Linie der A. gestellt und dann dessen tatsächliche und rechtliche Begründung angefügt wird, oder so, daß zunächst das tatsächliche Material vorgetragen, die nötigen Rechtsausführungen beigefügt und endlich als logische Schlußfolgerung der bestimmt formulierte A. (z. B. auf Klageabweisung oder auf Freisprechung oder auf Verurteilung) gestellt wird. Im Zivilprozeß bilden vermöge der herrschenden Dispositions- und Verhandlungsmaxime (s. Zivilprozeß und Verhandlung) die Anträge regelmäßig die unerläßliche Voraussetzung für die richterliche Tätigkeit überhaupt (judex ne procedat ex officio) sowie für deren Ziel und Grenze (judex ne eat ultra petita partium). Im Strafprozeß ist vermöge der Offizial- und Untersuchungs maxime (s. Strafprozeß) die Gerichtstätigkeit zwar hinsichtlich ihres Beginnes (s. auch Antragsdelikt), aber im allgemeinen dann nicht mehr hinsichtlich ihres weitern Verlaufs von Parteiantragen abhängig. In beiden Arten des Verfahrens berechtigt die Abweisung eines Antrags den Antragsteller zur Ergreifung eines Rechtsmittels (s. d.). – Über die formelle Behandlung der Anträge in parlamentarischen Körperschaften enthalten die Geschäftsordnungen regelmäßig nähere Vorschriften. So muß nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags (§ 17 ff.) jeder von Mitgliedern des Hauses ausgehende A. mit der Eingangsformel versehen sein: »Der Reichstag wolle beschließen ...« Es gehören dazu die Unterschriften von 15 Mitgliedern. Anträge, die einen Gesetzentwurf enthalten, bedürfen ebenso wie die Regierungsvorlagen einer dreimaligen Beratung. In der ersten Lesung sind Abänderungsanträge nicht zulässig, für die zweite Beratung sind sie ohne Unterstützung gestattet, während ein Abänderungsantrag für die dritte Lesung von 30 Mitgliedern unterstützt sein muß. Anträge, die keine Gesetzentwürfe enthalten, bedürfen einer nur einmaligen Beratung und Abstimmung. Abänderungsanträge hierbei bedürfen der Unterstützung von 30 Mitgliedern. Ein A. auf Vertagung oder auf Schluß der Debatte bedarf ebenfalls der Unterstützung durch 30 Mitglieder. Nach der Geschäftsordnung für das österreichische Abgeordnetenhaus (§ 18) beginnen die Anträge, die schriftlich eingebracht und von 20 Abgeordneten unterschrieben sein müssen, mit den Worten: »Das hohe Haus wolle beschließen ...« Gesetzentwürfe bedürfen in der Regel einer dreimaligen Abstimmung. Zusatz- und Abänderungsanträge können nur in der Spezialdebatte gestellt werden. Der A. auf Schluß der Debatte ist jederzeit zulässig und bedarf keiner Unterstützung (§ 39).
3501 Zeichen · 41 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Antrag

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Der Antrag , des -es, plur. die -träge, die Handlung des Antragens in der figürlichen Bedeutung, und dasjenige was anget…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Antrag

    Goethe-Wörterbuch

    Antrag öfter ‘A. tun’, auch ‘A. machen’, ‘ein A. geschieht, beschieht, ergeht’; ‘in A. bringen’ B41,241,3 A(MPaulown 82)…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Antrag

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Antrag , im Rechtsleben und im öffentlichen Leben überhaupt die an eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle gericht…

  4. modern
    Dialekt
    Antrag

    Bayerisches Wörterbuch · +2 Parallelbelege

    Antrag Band 4, Spalte 4,71

  5. Spezial
    Antrag

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    An|trag m. (-[e]s, Anträge) 1 (Gesuch, Forderung) domanda (-des) f. 2 (Vorschlag) proposta (-tes) f. 3 (im Parlament) mo…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit antrag

26 Bildungen · 19 Erstglied · 4 Zweitglied · 3 Ableitungen

Zerlegung von antrag 2 Komponenten

ant+rag

antrag setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

antrag‑ als Erstglied (19 von 19)

Antrag I

Idiotikon

Antrag I Band 14, Spalte 417 Antrag I 14,417

Antrag II

Idiotikon

Antrag II Band 14, Spalte 429 Antrag II 14,429

Antragbrett

PfWB

antrag·brett

Antrag-brett n. : ' Mörtelstreichbrett größeren Formates ', bes. für Gipser [ Krebs 21]; auch Drachbrett ( Tragbrett ), Uftrachbrett ( Auftr…

antragen

DWB

ant·ragen

antragen , apportare, gestare, afferre, nnl. aandragen. 1 1) an sich tragen, am leibe, finger tragen, anhaben, ahd. die harrun tragên sie an…

antragen

FWB

1. ›etw. tragen, mit sich führen; etw. wohin bringen‹; speziell: ›(bei Tisch) auftragen‹; 2. ›etw. am Leibe tragen (meist von Kleidern, auch…

antrager

Lexer

an-trager stm. kuppler Np. 21. 28 ; dapifer Dfg. 166 a ;

antrager

FWB

1. ›Erntearbeiter, der das geschnittene Getreide zum Binden hinträgt‹; spezialisiert zu antragen 1.; 2. ›Anstifter, Urheber von etw. (negati…

Antragsdelikt

DERW

antrag·s·delikt

Antragsdelikt, N., »Delikt das auf Antrag eines Verletzten verfolgt wird«, 19. Jh.?, s. Antrag, Delikt, vgl. Hälschner 1887, Ull- mann 1893

antragung

DWB

antrag·ung

antragung , f. propositio: durch antragung dergleichen zeitlichen glückseligkeit. Plesse 3, 341.

antrag als Zweitglied (4 von 4)

heirathsantrag

DWB

heirath·s·antrag

heirathsantrag , m. antrag auf verehelichung: einen heirathsantrag stellen, machen; mit heirathsanträgen geplagt. Klinger 1, 443 .

Rechnungsantrag

DRW

rechnung·s·antrag

Rechnungsantrag, m. schriftliche Beantragung einer Rechnungslegung alsdan bishar sich zu ziten alt värlägen rechnungsantrag harfür komen, so…

Ableitungen von antrag (3 von 3)

beantragen

DWB

beantragen , proponere, einen antrag auf etwas stellen.

Beantragung

LDWB2

Be|an|tra|gung f. (-,-en) 1 domanda (-des) f. 2 proposta (-tes) f.

urantrag

DWB

-antrag ( antrag des einzelnen abgeordneten im gs. zu anträgen der gesamtpartei; vgl. urabstimmung , -wahl) aus der geschäftsspr. des parlam…