Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
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- ›etw. (z. B. Dörfer) niederbrennen, durch Brand verwüsten; e. P. verbrennen (als Strafe)‹
- ›e. S. (z. B. Meßgeschirren) ein Eichzeichen einbrennen‹
- fachsprachl.: ›(Metalle) schmelzen‹
- ›verbrennen, brennend zugrunde gehen (von Konkreta)‹; ütr. auch vom Herzen gesagt
- ›auf jn. schießen‹; Synekdoche von der Teilhandlung ›das Pulver anzünden‹.