zuschreiben,
v. ,
mhd. zuoschrîben Lexer 1186,
mnd. toschriven Schiller-Lübben 4, 585
b,
mnl. toeschrijven Verwijs-Verdam 8, 461.
ganz selten in den allgemeinen bedeutungen der zss. mit zu-,
verstärkend: doch ihr, ihr schreibeseligen knaben, laszt euch nicht stören in eurer ruh, schont eurer hände nicht, schreibet zu! Blumauer
ged. (1782) 127.
hinzufügend: im groszen wörterbuch ... sei zu der glosse ... von unbekannter hand zugeschrieben worden Scheffel
ges. w. 1, 120.
jünger, einen antrag, eine einladung schriftlich annehmen, nach zusagen,
sp. 727, 5 c: da E. nunmehr zugeschrieben, so kann ich nicht rathen W. zu engagiren Göthe IV 15, 100
W. ggth. abschreiben.
älter und weiter entwickelt ist der anschlusz an die wendung einem einen brief zuschreiben
u. ä., worin das wort ein ausgesprochenes schreiber- und schriftwort geworden ist. II.
eine schriftliche äuszerung an jemand richten, der ausdruck hat immer etwas förmliches. I@11)
ein schreiben an jemand richten: auf sollichs im die muoter ain hefftigen brieff zuogeschriben
reformationsflugschr. 1, 9
Cl.; ich will hiezu nicht rechnen die heuchlerischen sendebryffe, die du ihm zugeschrieben Hutten 2, 194
B.; bey allen völkern ..., die in kriegs- und friedenszeiten einander zugeschrieben Stieler
zeitungslust (1697) 17; sie ... versprachen sich, einander fleiszig zuzuschreiben Miller
Siegwart (1777) 1, 128; möchten sie die sache mit herrn landrath Schl. besprechen, ... dem ich über diesen punct heute ein wort zuschreibe Göthe IV 20, 305
W. mit andeutung des inhalts: einem einen grusz z. Frisius 125
a; 887
b; Kramer 2, 662
b; wie üch gott sin wort erstlich hat durch mich geöffnet, des sinn ich dozemal verfasset und üch zuogeschriben hab Zwingli
dtsche schr. 1, 54; dasz sy h. L. solten absagen und ein offne vethe z. Knebel
chr. v. Kaisheim 319
lit. ver.; auf vieler vornehmen leute und lieber freunde zugeschriebenes anmahnen Neumark
fortgepflanzter mus.-poet. lustwald (1657) 3; dasz der käyser ihm ... zugeschrieben hätte, Gallus wäre ... in ungnade verfallen Lohenstein
Armin. 1 (1689), 675
a.
mit dem 19.
jh. auszer übung gekommen, dagegen erhalten und entwickelt im amtlichen gebrauch von der vertheilung der eingänge u. ä.: ich habe ihre sache herrn rat X. zugeschrieben. I@22)
wie zueignen,
sp. 334, widmen,
auch weihen I C 3 a,
th. 14, 1, 684,
ist z.
die feierliche überweisung einer schrift oder eines buches an einen vornehmen gönner, weiterhin an einen freund oder gesinnungsgenossen. der gebrauch stammt aus dem lateinischen, macht sich auch in der mhd. literatur geltend, aber er verbreitet sich in der humanistischen und dringt im 15.
jh. in die deutsche ein, zugleich mit z.
das dem lat. dedicare, adscribere entsprechende verb gewinnend, das neben den unbestimmteren zueignen
und widmen
die führung behält. diese herschen vor wie die zugehörigen subst. zueignung
und widmung,
seitdem die sitte als solche sich in einen höflichkeitsgebrauch gewandelt hat: darumb habe ich ... disz tractatel und sermon auch wollen z. ym deutschen, wilchs ich latinisch dem bapst hab zugeschrieben Luther 7, 20
W.; demnach aber ... gebreuchlich ist solche ... schrifften sonderlich hohen und vornemen personen zuzuschreiben, damit sie tapffere patronos ... haben, als habe diese ... chronica ... e. g. ... ich ... dediciren wollen Binhardus
thür. chr. (1613)
vorr. bl. c 1
b; man schreibet groszen herren die bücher zu um schutz Logau 371
E.; nicht zu bewegen war er, eine seiner schriften dem dauphin ... zu widmen, er schrieb sie dem groszherzog Leopold von T. zu Dahlmann
frz. revol. 172; wenn ich dir, lieber vater, dieses drama zuschreibe, so geschieht es aus gefühlen heraus, die du kennst G. Hauptmann
weber (1892)
widm.; zugeschriben und dediciert
M. Herr
feldbau (1551) 8
a; Fischart
ehzuchtbüchl. 124
H.; dedicieren, z. und zueygnen Hutten
opera 1, 247
B.; zugeschriben und ereyget Eppendorff
Plinius 1, 2 (1543); dises schimpffbüchlein zuozuoschreiben und zuo ... schencken Jac. Frey
gartenges. 4
B. selten in der allgemeineren und persönlicheren anwendung von widmen
und zueignen: mit diesen wenigen worten erhalten sie meinen roman. thun sie, als wenn der gröszte theil ihnen zugeschrieben wäre Göthe IV 21, 123
W. I@33)
meist lateinischem gebrauche folgend werden auch personen einer gemeinschaft zugeschrieben,
nur bei lateinkundigen verfassern: dieser wird sich mit seiner hand dem herrn z.
Jes. 44, 5; so sollte also wohl ein jeder gutsbesitzer der erzieher seiner der erde zugeschriebenen arbeiter (
glebae adscripti) seyn? Herder 17, 395
S.; fremde ... wurden ... einer phyle und einem demos zugeschrieben, aber keiner phratria Niebuhr
röm. gesch. 1, 230; väter und zugeschriebene! (
patres conscripti) Mommsen
röm. g. 1, 200; auszer den vom bergamte zur arbeit schon zugeschriebenen bauern Ritter
erdk. 2, 581; so ernenne ich denn unseres klosters erlauchten schirmvogt zum mitglied und zugeschriebenen bruder Scheffel
ges. w. 1, 124. I@44)
mit der anrede, dem titel, den man an einen schreibt, ihm zuschreibt,
gibt man auch ein ansehen und würde, auf die der angeredete anspruch hat: der dir vor grosz titel zuoschrib, geht jetzt ehe ein ander gassen ein, ehe er dir einen guoten morgen geb Seb. Franck
sprüchw. 2 (1541), 38
b; darumb on zwyfel vil kaiser und könig haben inen sölchen hohen titel fälschlich zuoschryben lassen Hartm. v. Cronberg 2
b ndr.; wan nuhr di an- und namenschrift nicht verwächselt und si der wahren besizzerin zugeschriben wäre Zesen
Rosemund 34
ndr. I@55)
durch schriftliche eintragung an rechtsgültiger stelle ein recht an vermögen oder grundbesitz auf jemand übertragen, mit der übernahme des italienischen wechsel- und bankwesens in gebrauch gekommen, ggth. abschreiben: gält, ... das ein wächselmeister dem andern zuoschreybt Frisius 989
b; das gelt antwerte A. St. dem huskompthur zu
M., dem wir sie (500
m.) in sien ampt zugeschreben haben
Marienburger treszlerb. 412
J.; selbige 100 gülden werde ich euch ab- und dem hn.
N. z. Kramer 2, 662
b; ein grundstück kann dadurch zum bestandtheil eines anderen grundstücks gemacht werden, dasz der eigentümer es diesem im grundbuch z. läszt
bgb. § 890; giroverkehr heiszt der teil der tätigkeit bei den banken, der ... die zahlungen der kunden durch ab- und zuschreiben im konto vermittelt Alten
hdb. f. heer u. flotte 4, 259; schlosz G. ... war der gräfin mit einem bedeutenden barvermögen zugeschrieben worden (
im testament) Fontane I 1, 166.
so auch das z.
wie es vom salzwerk in Halle berichtet wird, wenn der bornschreiber die tauf- und zunamen der aufs neue belehnten einschreibt und dazu zeichnet, wie viel pfannen auf dessen schrift stehen sollen Jacobsson 8, 293
b. IIII.
die vorstellung des schreibens tritt zurück, es bleibt aber die gedachte beziehung zu der person wie I 2—5,
vielfach anschlieszend an lat. attribuere und frz. attribuer, wie zueignen, zulegen
sp. 513
f., zumessen
sp. 538, zurechnen
sp. 639.
diesen wörtern gegenüber, die theils alterthümlicher, theils gesuchter klingen, ist z.
das allgemeiner übliche wort geworden. in verschiedener weise kommt darin der gedanke zum ausdruck, dasz diese beziehung zu der person entweder nicht zutrifft oder doch nur gedacht ist. II@11)
etwas mit einer person in verbindung bringen, ihr beilegen: ausgenommen disser alleyn Christus, der wirt alleyn seyner mutter und keynem vater zugeschriben Luther 9, 192
W.; got dem sun wirdt zuogeschriben, er hab durch sein apostel ... sein gepot ... verkünden ... lassen Berthold v. Chiemsee 59; darumben wir nicht unbillich unserm electro grosz lob z. (
zuertheilen) Paracelsus
opera (1616) 2, 568
H.; es sey dann, dasz man den elenden scribenten eine unumschränkte freyheit z. wolle Liscow
sat. u. ernsth. schr. (1739)
vorr. 56; dem magistratus wird zugleich die jurisdiction zugeschrieben Savigny
gesch. d. röm. rechts 1, 28; unter den acht kindern ... wurden drei fremden vätern zugeschrieben Arnim 7, 196; ein untersetzter bau wird ihnen als allgemeines merkmal zugeschrieben Ratzel
völkerb. 2, 15. II@22)
was einem so zugeschrieben wird, nimmt man für sich in anspruch, vgl. I 4: und alles guten namen ist sein namen, dye sal ym selb nyemandt z. Luther 1, 250
W.; vatter des vaterlandts ..., wölchen namen darnach di römischen kayser ihne selbs zuogeschriben haben Schwarzenberg
Cicero (1535) 5; des hertzogen von Friedland neuer titul, vermöge dessen er das generalat des oceanischen und baltischen meers sich zuschrieb Chemnitz
schwed. krieg 1 (1648), 8; ein treffen, welches ... dergestalt ausfiel, dasz jeder theil sich den sieg zuschrieb
M. I. Schmidt
gesch. d. Dtschen 1, 79; (
Egmont:) wer thuts nicht? wir sind ihm unterthan und gewärtig in dem, was ihm zukommt. (
Oranien:) wenn er sich nun aber mehr zuschriebe und treulosigkeit nennte, was wir heiszen auf unsre rechte halten? Göthe 8, 225
W. (
Egmont 2, 2); die vom herrn minister von Fr. erhaltenen zwey schächtelchen darf ich mir wohl z. IV 32, 188
W.; ein ... dienstmädchen ..., das ... den ... blick des jungen offiziers sich z. mochte Fontane I 5, 283. II@33)
seltener u. nicht mehr übl. von dingen: weil aber die alten die sieben hauptmetall den sieben planeten und irrenden sternen z. Mathesius
Sarepta (1571) 30
a; India wird zuogeschriben Asie Seb. Münster
cosmogr. (1550) 13; alle schönheit dieser erden musz der sonne zugeschrieben werden Brockes
ird. vergn. 1, 121. II@44)
auf besondere fälle angewandt ist z. II@4@aa)
einem die urheberschaft eines werkes oder wortes zuweisen: das ist der psalm Davids, der im eigentlich ist zuogeteilt und zuogeschriben
erste dtsche bibel 7, 242
K.; die alten epigramme ..., die man einer Sappho ... zuschreibt Herder 15, 346
S.; den mann ..., dem man gegen viertausend bekannte gemälde zuschreibt J. G. Forster
s. schr. 3, 47; vorstehendes gedicht wird mir freylich zugeschrieben, ich erinnere mich aber nicht es gemacht zu haben Göthe IV 42, 233
W.; die unächtheit eines dem Augustin zugeschriebenen buches Ranke
s. w. 1, 201,
auch wie II 1 b sich z.: ob ich
d. Martino Luthero seine postillen verkürtzt oder seine erbeit mir zugeschriben, lasse ich L., so noch vorhanden ist und lebt, selbs urteilen Ant. Corvinus
an Philipp v. Hessen 39 (1537); die übrigen übelklingenden (
melodien) schreibe ich mir zu Stieler
geharnschte Venus vorr. 3
ndr. II@4@bb)
eine eigenschaft: dasz in der gschrift gott werdend ougen, oren, mund ... zuogeschriben Zwingli
dtsche schr. 1, 56; nicht meynet, sprach der geist, dasz solch erdichtete krafft dem weyhwasser zuzuschreiben Moscherosch
gesichte (1650) 15; des grauen adels von, der sechzehn ahnen schild, hat oft ein blödes aug mit vorurtheil erfüllt, der ahnherrn tapferkeit den enkeln zuzuschreiben Gottsched
neueste 1, 512; ob aber die bösen geister noch die macht haben, die ihnen der aberglaube zuschreibt, ist eine andere frage Jung Stilling
s. schr. 6, 491; ein angeborenes poetisches talent darf man ihm wohl z. Göthe IV 41, 193
W.; indem wir den himmel blau sehen, schreiben wir der luft eine blaue eigenschaft zu II 5, 1, 6
W.; ich bekenne mich ... zu dem geschmack, den mir R. zugeschrieben Fontane I 1, 124. II@4@cc)
etwas mit einer ursache in verbindung bringen: hab er biszher unrecht regiert, dasz sie disz dem unverstand und jungen jaren z. Seb. Franck
chr. Germ. (1538) 114
a; solte es ... hitzige kranckheiten ... setzen, so musz man solches dem rauhen nebel ... z. Prätorius
saturnalia (1663) 31; die meisten wollten lieber ihre anstellung dem einflusse Philinens z. Göthe 22, 153
W.; kannst du alle diese ... einrichtungen dem zufalle z. W. v. Humboldt
ges. schr. 1, 9; es musz also dieser (
der stickstoff) ... sein, dem die ... vermehrung des wachsthums zuzuschreiben ist Stöckhardt
chem. feldpred. 1, 47; ich schreibe den widerstand der militärischen eifersucht zu Bismarck
ged. u. erinn. 2, 48
volksausg.; wir mögen dieses spröde wesen nicht allein der sprödigkeit des backsteins z. Treitschke
hist. u. pol. aufs. 2, 45. II@4@dd)
oder die urheberschaft: was einer durch den andern treibt, gar billich man es ihm zuschreibt
lieder auf d. winterkönig 5
Wolkan; dasz solche grosze wunder ... dem teufel zugeschrieben wurden Jac. Böhme
schr. (1620) 4, 4; eines wesens, dem ich wirkungen in der sinnenwelt zuschreibe Kant 3, 18
ak. ausg.; wem ist unbekannt, dasz die Christen ... alles, was vernünftig und gut war, sich dadurch zueigneten, dasz sie es dem
λόγος zuschrieben Göthe IV 10, 338
W.; spuren eines steigleins ..., die ... den gemsen zuzuschreiben sein dürften H. v. Barth
Kalkalpen 414. II@4@ee)
dem urheber die verantwortung als verdienst oder schuld anrechnen. II@4@e@aα)
verdienst: erbeytten mus und soll man, aber die narung und des hauses fülle ja nicht der erbeyt z., sondern alleyn der gnade und dem segen gottes Luther 15, 366
W.; ein oberster zu vermeidung des neids, sol den sieg dem kriegsvolck z. Friedrich Wilhelm
sprichw.-reg. (1577) n 2
α,
nr. 630; ihm wurde später die rettung des halben dorfes bei dem furchtbaren brande als sein verdienst zugeschrieben Ebner-Eschenbach
ges. schr. 4, 154; er ... schrieb sich von allem glanz und getön das alleinige verdienst zu G. Keller 5, 89. II@4@e@bβ)
schuld: vil schreyber und copisten vil, die machen, was ein yder wil, und schreybents dann der kirchen zuo U. v. Hutten 3, 457
B.; der kinder ungeschickligkeit ist der zucht und den schulmeistern zuzuschreiben Fr. Wilhelm
sprichw.-reg. e 2
β,
nr. 263; der elende zustand des justizwesens ist ... dem ehr- und geldgeitz der richter ... zuzuschreiben Chr. Thomasius
ernsth. ged. u. erinn. (1720) 2, 1; wo ist der unglückliche mensch, der nicht einen theil seines unglücks einem bösen gestirne zuschreibt? Ramler
einl. in d. sch. wiss. (1758) 2, 308; sie wollten nicht, dasz es ihnen zugeschrieben würde, wenn friede und recht nicht zu stande kämen Ranke
s. w. 1, 322. II@4@e@gγ)
häufig und mannigfaltig die wendungen das hat man sich selber zuzuschreiben
u. ä.: wer gern dem kater die schell anhänget, und sich in alle händel mänget, wo es gefahr und schaden setzt, der mag es selber sich zuschreiben, wenn er nicht on verdrusz kan bleiben Seb. Brant
narrenschiff 108
Z.; so hätt der Andres sichs allein zuzuschreiben, wenn er wie ein holzdieb behandelt worden wär O. Ludwig 3, 86
E. Schm. IIIIII. das
zuschreiben, n., für ein förmliches schreiben häufig im 16.
u. 17.
jh., vgl. I 1
und zuschrift,
heute kaum noch üblich, dafür schreiben
und anschreiben: welcher sich ergert adder wundert ab diesem meinem z. an euch Eberlin v. Günzburg 3, 2
ndr.; sind wir auch bedacht unserm vorigen z. nach, morgen ... allda anzukommen H. v. Schweinichen 152
Ö.; wenn die alliirten ... auf z. des directorii ordinarie zusammen kommen Leibniz
dtsche schr. 1, 188; weshalb mir ihr gegenwärtiges z. viel vergnügen macht Göthe IV 38, 94
W. —