Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zuschreiben v.
zuschreiben , v. , mhd. zuoschrîben Lexer 1186 , mnd. toschriven Schiller-Lübben 4, 585 b , mnl. toeschrijven Verwijs-Verdam 8, 461 . ganz selten in den allgemeinen bedeutungen der zss. mit zu-, verstärkend: doch ihr, ihr schreibeseligen knaben, laszt euch nicht stören in eurer ruh, schont eurer hände nicht, schreibet zu! Blumauer ged. (1782) 127 . hinzufügend: im groszen wörterbuch ... sei zu der glosse ... von unbekannter hand zugeschrieben worden Scheffel ges. w. 1, 120 . jünger, einen antrag, eine einladung schriftlich annehmen, nach zusagen, sp. 727, 5 c: da E. nunmehr zugeschrieben, so k…