Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zulegen v.
zulegen , v. , ahd. mhd. zuolegen Graff 2, 93 ; mhd. wb. 1, 992 b ; Lexer 3, 1183 ; mnd. toleggen Sch.-L. 4, 569 b . für das part. gelegentlich zugelacht, s. th. 6, 519. die bedeutung war schon im ahd., mehr noch im mhd. in allerlei besonderen verwendungen entwickelt. heute herschen, neben einigen altüberlieferten formelhaften, diejenigen vor, die auf dem ' hinzu ' beruhen. wo dies nicht deutlich hervortritt, ist es von beilegen, s. th. 1, 1378, verdrängt. nahe steht auch zugeben, sp. 399. es steht in wechselbeziehung zu ablegen. 1 1) jemand oder etwas an eine person oder sache heranlegen. 1@a…