Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Zubehör n.
Zubehör n.
Zubehör n. (älter auch m. und f.) ‘zu einer Ausstattung gehörende, ergänzende Teile’ (bei Geräten, Werkzeugen u. dgl.), rechtssprachlich ‘mit einem Besitz oder Herrschaftsanspruch verbundene Rechte’ (17. Jh.). Zum Verb gehören ‘in Besitz sein’ (s. d.) tritt das Substantiv mhd. zuogehœrde, frühnhd. zugehör im oben genannten rechtssprachlichen Sinne (nhd. nur selten bis ins 19. Jh.). Im nd. Gebiet steht dafür im Anschluß an mnd. behȫren ‘in Besitz sein, zukommen, zustehen’ und behȫr f. n. ‘was jmdm. zusteht, zukommt’ verdeutlichendes mnd. tōbehȫr(e) f. n. Darauf beruht wohl im 17. Jh. (zunächst bei norddeutschen und mitteldeutschen Schriftstellern) auftretendes Zubehör. Vgl. aber zugehörig Adj. ‘Teil eines Ganzen bildend, dazugehörend’ (16. Jh.), zugehören Vb. ‘zu jmdm., etw. gehören, angehören, zustehen, gebühren’ (16. Jh.); s. gehören.