Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Zubehör N.
Zubehör, N. ›bewegliche Sachen die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein nach der Verkehrsanschauung dem wirtschaft- lichen Zweck einer Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen (z.B. Baumaterial auf Zueignung Baugrundstück)‹, mnd. tō behō re, N., ›Zu- behör‹, 17. Jh. hd., Lüt. mlat. pertinentia, F., ›Zubehör‹ (775), s. zu, be, hören