Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zubehör n.
zubehör , n. , auch m. und f. die wortsippe zubehör, zubehörde, zubehörung, zugehör, zugehörung hat sich im rechtsleben des späteren mittelalters ausgebildet, im anschlusz an gehören zu. belegt sind spätmhd. zuogehœr, zuogehœrde, zuogehœre, zuogehœrunge Lexer 3, 1191 , mnd. tobehorde, tobehore nd. jb. 46, 7 b , tobehoringe Schiller-Lübben 4, 554 a , togehor, togehoringe 4, 561 b ; afries. tobiher Richthofen 1088 b . die form mit be- scheint ursprünglich nd. zu sein. Adelung erklärt das jetzt veraltete zugehör für das angemessene. das geschlecht ist hier und da unsicher, weil es in der vorherrs…