Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Zeugnis
Zeugnis
Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’. Mhd. geziuc m. n. ‘Herangezogenes, Werkzeug, Gerät, Ausrüstung, Kriegsgerät, Kriegsschar, Material, Beweis, Zeugnis, Zeuge’, mnd. getǖch hat neben sich einerseits präfixloses gleichbed. ziuc, mnd. tuge, tǖch(t) und entwickelt andererseits schwach flektierendes geziuge m. ‘der Beweisende, die Wahrheit Bekräftigende, der Zeuge’. Zumal aus dieser letztgenannten Form entwickelt sich nhd. Gezeug(e), Zeug (beide gelegentlich noch 18. Jh.), vor allem aber heute allein gültiges Zeuge. Der etymologische Zusammenhang mit Zeug (s. d.) wird allgemein nicht mehr empfunden. – Zeugnis n. (älter auch f.) ‘Aussage in einem Rechtsverfahren, Urkunde, Leistungsbewertung’, mhd. geziugnisse f. n. (Ende 13. Jh.), ziugnisse f. n. (14. Jh.), anfangs neben mhd. geziuc, frühnhd. gezeug (s. oben). Neutrales Genus beginnt sich seit Luther durchzusetzen. Vgl. mnd. (ge)tǖchnisse.