Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vermächtnis n.
vermächtnis , n. : vermächtnüsz, legatum Stieler 1201 . Frisch 1, 632 . 1 1) die letzte feierliche verordnung eines sterbenden in ansehung seines vermögens, das testament: ohne vermächtnisz sterben, ab intestato Adelung 4, 1475 ; da die beerbung ohne vermächtnisz ( dispositio ultimae voluntatis ) im naturzustande nicht gedacht werden kann. Kant 5, 102 ; dasz ich des gatten schuld an dir nicht räche, wird mein vermächtnisz offenbaren. Schiller hist.-krit. ausg. 12, 551 ( M. Stuart 5, 6). 2 2) häufiger das vermachte, legatum: sie sey wer sie sey, sie ist ein vermächtnisz meiner tochter. Lessing …