Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Vermächtnis N.
Vermächtnis, N. ›Verfügung von Todes wegen durch die der Erblasser einem anderen einen einzelnen Vermögensvorteil zuwendet ohne ihn als Erben einzusetzen‹, ›Testament, Hinterlassenschaft‹ 16. Jh. (Stieler 1691) Lüt. lat. legatum, N., ›Ver- mächtnis‹?, s. vermachen, nis