Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vermächt n.
vermächt , n. vermächtnis: er ist on ein testament oder vermächt gestorben, ab intestato mortem obiit. Dasyp. 1 c .
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Alle 1 Wörterbücher ▾Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vermächt , n. vermächtnis: er ist on ein testament oder vermächt gestorben, ab intestato mortem obiit. Dasyp. 1 c .
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Grimm (DWB, 1854–1961)
vermächt , n. vermächtnis: er ist on ein testament oder vermächt gestorben, ab intestato mortem obiit. Dasyp. 1 c .
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Wortbildung
8 Bildungen · 8 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von vermaecht
ver- + macht
vermaecht leitet sich vom Lemma macht ab mit Präfix ver-, mit Umlaut-Wechsel.
MeckWB
Wossidia vermächtigen a. Spr. vörmechtigen außer Kraft setzen: 'so schede we, dat de inwonere to Rozstock degher unde ganz affdon scholen un…
DWB
vermächtnis , n. : vermächtnüsz, legatum Stieler 1201 . Frisch 1, 632 . 1 1) die letzte feierliche verordnung eines sterbenden in ansehung s…
GWB
Vermächtnisgeld [bisher nicht publizierter Wortartikel]
DERW
Vermächtnisnehmer, M., ›Empfänger ei- nes Vermächtnisses‹, Allgemeines Bürger- liches Gesetzbuch 1811 østerreich, s. Ver- mächtnis, Nehmer, …
Adelung
Das Vermächtniß , des -es, plur. die -e, von dem vorigen Zeitworte. 1. Die letzte feyerliche Verordnung eines Sterbenden in Ansehung seines …
Campe
Die Vermächtnißnahme , Mz. — n , die Annahme, Übernahme eines Vermächtnisses. Stieler.
Campe
Der Vermächtnißnehmer , — s, Mz . gl.; die — inn , diejenige Person, welche ein Vermächtniß, das ihr gemacht ist, übernimmt (Legatarius ). S…
Meyers
Vermächtnisvertrag ist ein Vertrag, durch den die eine Partei der andern etwas vermacht. § 1941 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechnet den V.…