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vermaecht

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

vermächt n.

Bd. 25, Sp. 834
vermächt, n. vermächtnis: er ist on ein testament oder vermächt gestorben, ab intestato mortem obiit. Dasyp. 1c.
115 Zeichen · 4 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    vermächtn.

    Grimm (DWB, 1854–1961)

    vermächt , n. vermächtnis: er ist on ein testament oder vermächt gestorben, ab intestato mortem obiit. Dasyp. 1 c .

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit vermaecht

8 Bildungen · 8 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von vermaecht

ver- + macht

vermaecht leitet sich vom Lemma macht ab mit Präfix ver-, mit Umlaut-Wechsel.

vermaecht‑ als Erstglied (8 von 8)

vermächtigen

MeckWB

vermach·tigen

Wossidia vermächtigen a. Spr. vörmechtigen außer Kraft setzen: 'so schede we, dat de inwonere to Rozstock degher unde ganz affdon scholen un…

vermächtnis

DWB

vermaecht·nis

vermächtnis , n. : vermächtnüsz, legatum Stieler 1201 . Frisch 1, 632 . 1 1) die letzte feierliche verordnung eines sterbenden in ansehung s…

Vermächtnisnehmer

DERW

vermaechtnis·nehmer

Vermächtnisnehmer, M., ›Empfänger ei- nes Vermächtnisses‹, Allgemeines Bürger- liches Gesetzbuch 1811 østerreich, s. Ver- mächtnis, Nehmer, …

Vermächtniß

Adelung

vermaecht·niss

Das Vermächtniß , des -es, plur. die -e, von dem vorigen Zeitworte. 1. Die letzte feyerliche Verordnung eines Sterbenden in Ansehung seines …

Vermächtnißnehmer

Campe

vermaechtniss·nehmer

Der Vermächtnißnehmer , — s, Mz . gl.; die — inn , diejenige Person, welche ein Vermächtniß, das ihr gemacht ist, übernimmt (Legatarius ). S…

Vermächtnisvertrag

Meyers

vermaechtnis·vertrag

Vermächtnisvertrag ist ein Vertrag, durch den die eine Partei der andern etwas vermacht. § 1941 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechnet den V.…