Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verbannung f.
verbannung , f. 1 1) handlung des verbannens, nach den verschiedenen bedeutungen des wortes verbannen. 1@a a) eröffnung des gerichts: welcher nach der verbannung des rechten auffsteht, sonder erlaubnusz desz schultheiszen, sei verfallen ein gülden. Fronsperger 1, 1 b ; item nachdem der schultheisz .. nider gesessen und die umbfragen sampt der verbannung desz rechten geschehen. 1, 9; so der schultheisz sein umbfragen sampt der verbannung .. verbracht, so wirt kein mehr als ein klag und antworten gestatt. 1, 11 b . 1@b b) ausschlieszung aus der gemeinschaft der rechtgenieszenden; nur noch im kir…