Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unbefangen adj. adv.
unbefangen , adj. adv. , gegentheil des sich etwas später durchsetzenden befangen, das Adelung noch nicht verzeichnet; beides in der hauptverwendung erst wörter unsrer classischen litteratur, den mundarten meist nicht geläufig. das ahd. unpivanganlîh incomprehensibilis und mnd. unbevangen unverfänglich, ohne nachtheil, im sinne der rechts- und geschäftssprache ( Schiller - Lübben 5, 21 a ; Lübben-Walther 429 a ; mnl. wb. 5, 277, 3) stehen mit dem neueren wort in keinem unmittelbaren bedeutungsgeschichtlichen zusammenhang; dagegen hat schon das mnl. onbevangen, onbevaen ( Verdam 397 b ; mnl. wb…