Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tranksteuer
Tranksteuer, f.
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also das ... solche grosse trancksteuer jedes jahr zum halben theil soll erleget werden1552 CAug. I 38 Faksimile
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die von F. ... [haben] uns ... geersten zu bruwen zugefuert, welche sie nu daheim behalten und zu irem selbstbrauwen geniessen ... und der gering vorteil der dranksteuwer, so die von F. geben mochten, wurde e.f.g. bei uns doppelt ... schaden geperen1554 MarburgRQ. I 404 Faksimile
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doch das sie unns von solchem weinnschank die trancksteuer treulich und gutlich ides jahrs ... betzallenn1583 Salow,ZunftwKassel 147
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was uns und unserer getreuen landschafft durch dis ungehorsame vornehmen an unsern und ihren gefaͤllen, der trancksteuren und bier-accisen, vor abgang und nachtheil zugefuͤget worden1623 CCMarch. IV 1 Sp. 1211 Faksimile
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[unsere berg-staͤdte verbleiben] der land- und tranck-steuer halben bey ihren befreyungen1624 Span,Bergsp. 172 Faksimile
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[die brauwer sollen] von gedachtem erfurther malter malz einen reichsdaler zur trankstur entrichten1637 EisenachStR. 109 Faksimile
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[Buchtitel:] außschreiben und anzeigung, welcher gestalt und auff was termine, die auff verschiedenem land tage, im fürstenthum Gotha, bewilligte sechs jährige land- und trancksteur angeleget, eingebracht und überliefert werden sol [Gotha 1641]
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landstewren ... heissen von der materi, darauff sie gesetzt werden: tranck-sturen, vngelder, bier oder weingelderSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 226
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das umbgeld betreffend, welches in specie auf das getraͤnck an wein und bier gelegt, sonst auch tranck-steuer ... genannt wird, ist gleichfalls eine arth der accis1705 KlugeBeamte I² 475 Faksimile
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da ... die tranck-steuer nicht von dem maͤltzenbrauer, sondern von dem consumenten erleget werden soll, zeithero aber ... denen maͤltzenbraͤuern zur last gefallen, indem die schencker ... die tranck-steuer nicht entrichtet1709 CCPrut. III 404 Faksimile
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bierbrauer betriegen ... wenn sie zumahl da ... die braumeister zugleich tranck-steuer-einnehmer sind, mit denen, welche von ihnen brauen lassen, unter einem hute spielen ... und also die obrigkeit um ihre tranck-steuer oder acciß bringen1721 Hönn,Betrugslex.¹ I 64
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bey denen staͤdten wird ... keinesweges gestattet, daß ... auf die biere, ausser der tranksteuer, einige anlagen gemachet [werde]1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 258 Faksimile
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daß in solchen ländern zweyerley wirthschafts-etate gemacht werden müssen, nehmlich der landschaftliche und der kammer-etat. jener enthält in der einnahme die ordinären oder land- und tranksteuern, dagegen die bedürfnisse zum militäretat ... die rubriken der ausgabe ausmachen1776 Krünitz,Enzykl. VIII 184
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ferner gehoͤret zu ihrer [dorfprediger] freyheiten ... daß sie keine tranksteuer zu entrichten schuldig sind von dem getraͤnke, daß sie vor ihr haus brauen oder auch einlegen1780 Gabcke,DorfBauernR. 36 Faksimile
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freybier: dasjenige bier, welches ohne tranksteuer gebrauet wird1801 RepRecht VII 231 Faksimile
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[da] die richtigkeit des bei der tranksteuer bestimmten getraidemaaßes nicht mit voͤlliger gewißheit gewaͤhrt werden kann, so ist ... beschlossen worden ... das wiegen des malzes [einzufuͤhren]1804 GesAnhBernb. III 172 Faksimile