Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Totenkopf
Totenkopf, m.
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[drei gesellen haben] mit ainandern zecht und ... aus mutwillen, welcher under inen dieselbigen nacht ain dotten kopf us dem bainhaws hollen solle, gespilt1558/66 ZimmernChr. I 256
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[eine dirne ist, wo] umstaͤnde von der dirnen unschuld vorhanden weren, ... mit dem juramento purgationis, jedoch ... vermittelst etwas mehrerer als ordentlicher solennitaͤten und ceremonien, nemlich mit auffsteckung brennender kerzen, bekleidung des gerichts-tisches mit schwartzem tuche, auffsetzung eines todtenkopffes und zuziehung geistlicher und weltlicher personen zubelegen1666 GothaLO. 243 Faksimile