Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
teidingen verb.
teidingen , teidigen , verb. , auch tädingen tedingen, tädigen tedigen ( oder bei allen formen mit dem anlaut th), aus mhd. tagedingen tegedingen, contrah. teidingen; mnd. dagedingen degedingen, dedingen, ein teiding halten, gerichtlich verhandeln ( placitare Dief. 439 b ), dann überhaupt verhandeln, unterhandeln, ein übereinkommen treffen, vermitteln. vgl. auch DWB tagen und DWB dingen . 1 1) intransitiv: die fürsten waren milter und tedingten, das sie solten das hailtumb antwurten gen Nurenberg. Meisterlin 156, 5 ; daher ihre männer genung zu seufzen und di freinde zu teidigen haben. Butschk…