Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
viertelwein m.
viertelwein , m. , oder das forderviertel, êrviertel, taidingsviertel; so hiesz der wein, den in natur oder geld von jeder partei, die vor gericht beschieden wurde, der richter oder der gerichtsdiener ein : forderte Schmeller bayer. wb. 1, 845 . —