Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
sittsam
sittsam, adj.
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richter und rathsfreunt sollen gotsfertig sittsamb frumb bestendig fridlich verschwigen und wahrhaft und nit aigennutzig ... sein1610 NÖsterr./ÖW. IX 237 Faksimile
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[jeder soll sich zur schießgilde zu rechter zeit] einfinden, sittsahm, manierlich und friedlich betragen und mit dem schießen ... behutsahm ümbgehen1722 SchleswDorfO. 54
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aeltern und erzieher müssen ihre kinder ... zu einem ehrbaren sittsamen lebenswandel ernstlich anweisen1794 PreußALR. II 20 § 992