Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schimpflich
schimpflich, adj., adv., auch subst.
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das die richter solich schimpflichait abstellen und so ain richter ain clag, die ine schimpflichen wesen ansehe annem, soll er vleiss haben, die partheien davon zu weisen1488 NördlingenStR. 384 Faksimile
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were aber ... eynich person, das ein erber rat erkennet, das solche straff [mit ruten außhawen] zu schimpflich sey, wirt man die in einer andern ernstlich straff furnemenum 1520 Siegl,Eger 178 Faksimile
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der darwider handlet solle ... das dritte mal mit schimpflicher verstoßung aus dem gericht abgestraft werden1587/1725 WürtLändlRQ. II 899 Faksimile
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daß ein jeder ... in und außerhalb gerichts der freventlichen oder schimpflichen handlungen ... sich gänzlich enthalten ... solle1654 JRA.(Laufs) § 165 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 165
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vor dem gricht und burgern soll ainer dem andern nicht schimpflich zueredenum 1665 Steiermark/ÖW. VI 79 Faksimile
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soll niemand den andern heimlich etwas schimpfliches nachreden, oder nachschreiben, und dadurch desselben nahmen hinterruͤcks verunglimpfen1709 AltenburgSamml. I 200 Faksimile
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wann eine gerichts-obrigkeit wider recht ... jemand mit schimpfflicher captur, special-inquisition oder sonst beschweren solte, bleibt dem unschuldigen dißfalls der regress1717 BrandenbKrimO. XI § 7 Faksimile
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es wuͤrde auch eine gerichts-herrschafft nicht verantworten koͤnnen, woferne sie ihren unterthanen dergleichen zusammenkuͤnffte verbieten, solche vor einen gefaͤhrlichen auflauff ... auslegen, oder deßwegen mit der schimpflichen untersuchung wider sie verfahren ... wollte1749 Klingner I 21 Faksimile
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der vasall, welcher ... den lehnsherrn ... schimpflich behandelt ... begeht eine felonie1794 PreußALR. I 18 § 147
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hat jemand falsche urkunden ... zu ausübung mehrerer und wiederholter betrügereyen verfertigt: so soll die verwirkte strafe durch öffentliche schimpfliche ausstellung geschärft werden1794 PreußALR. II 20 § 1391
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haͤngen ... wird für schimpflicher und eben deswegen fuͤr haͤrter als enthauptung gehalten1798 Grolman,KrimRWiss. 131 Faksimile
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die oͤffentliche kanzelbusse ist minder schimpflich als diese [kirchenbusse], indem blos von der kanzel ohne persoͤnliche darstellung gebotet [gebüßt] wird1800 Schütze,HolstId. I 134
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wenn die lug waͤr schimpfleich vnd niemant schaden noch nutz praͤcht, di selb lug waͤr ein taͤgleich suͤnd1390 (Hs.) BerthRechtssumme 1574
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hat ain ieder schopf 25 ℔ an der hohen bues, welchs dan, das sie also in ir aichen nutz sprechen, nachtailig und schimplich istnach 1532 WürzbZ. I 1 S. 103 Faksimile
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wo ein ... gewalttrager ... sich sonsten gegen dem gericht, mit worten, wercken oder schrifften, schimpfflich, ungebuͤhrlich, und verweißlich halten und erzeigen wurde: derselbig ... gewalttrager, solle durch unsere n. o. regierung ... gestrafft werdenÖstExekO.1655 S. XIV § 1
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[sind] dergleichen wider unsere kaͤyserl. patent schimpfflich lauffende mißhandlung keines weegs zugedulden1689 CAustr. I 98 Faksimile
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wenn ein ehegatte ein schimpfliches gewerbe ergreift: so kann der andere auf die scheidung antragen1794 PreußALR. II 1 § 707
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daher hatten kein ius postliminii ... die, welche auf schimpfliche art die waffen von sich geworfen, und sich dem feind ergeben hatten1805 RepRecht XII 61 Faksimile
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daß niemand sich unterstehen solle ... amts-, land-, stadtdiener ... ihrer bedienung wegen, als unehrliche leute zu tractiren ... noch deren kinder desfalls schimpflich zu halten1734 SystSammlSchleswH. II 1 S. 6 Faksimile
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mit der einführung des römischen rechts wurde das scharfrichteramt für schimpflich gehalten1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1047 Faksimile
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obwohl die verrichtungen der abdecker nothwendig und nuͤtzlich sind, so werden sie dennoch fuͤr unanstaͤndig und schimpflich gehalten1798 RepRecht I 22 Faksimile