Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schildwache
Schildwache, f.
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vigiliae nocturnae que schiltwache vulgariter nuncupatur1309 Aschersleben/Inama,WG. III 1 S. 86 Anm. 1
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die Unger wolden aber sâ mit irn listen uns undervarn, dâvor sul wir uns bewarn mit schiltwach und mit guoter warte1. Viertel 14. Jh. ÖRChr. I Vers 7018
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alzi die nacht wachten vnd die grosse schiltwache bestalten1437/38 MittOsterland 3 (1850) 480 Faksimile
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die do warn auf der schiltwach bei der püchsen1444 NürnbChr. II 66 Faksimile
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da irgend einer auf der schildwache sitzend oder schlaffend befunden ... der soll mit gefaͤnglicher hafft ... gestraffet werden1690 CCPrut. III 78 Faksimile
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10 soldaten ... muͤssen ... sich auf den gassen und strassen ... als eine wohlbestellete schildwache ... finden lassen1610 HambGSamml. IX 119 Faksimile
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[soll] ihme auch zur sicherheit der casse, welche stets in seinem hause ... sein soll, des nachts vor dem hause und hinter dem walle eine schildwache gegeben werden1700 Schnee,Hoffinanz V 24
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wenn einer vom feinde gezwungen worden, seinen posten zu verlassen, oder es ist gar befohlen, sich alsdenn in der stille weg zu begeben, ... woferne er nur der naͤchsten schildwache zurufet1771 Zincke,KriegsRGel. 76 Faksimile
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jeder einwohner und unterthan des civilstandes ... soll ... sich aller widersetzungen gegen schildwachen, patrouillen und andere in ihrem dienst begriffene militaͤrpersonen ... enthalten1805 SammlBadDurlach I 1435