Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schatulle
Schatulle, f.
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[bei einer Plünderung:] alle skatullen wurden geöffnet1638 JbFrkLf. 22 (1962) 108 Faksimile
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kämmerier, ... einen fürstlichen kammerbedienten ..., welchem die chatoulle ... seines herren ..., dessen kostbarkeiten ... anvertrauet sind1775 Adelung II 1488 Faksimile
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die schatulle ... ein gemeiniglich kleiner kasten, vorräthiges geld darin zu verwahren, und das darin befindliche geld1798 Adelung² III 1373 Faksimile
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zu unserer chatoulle gehoͤrige gelder [haben] eben dergleichen recht und praerogativ, als andere unserem fisco zukommende gelder1672 CCMarch. II 2 Sp. 14 Faksimile
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soll er [oberforstmeister] ... sowohl die holz- und asch- als pfand- und mastgelder ... in unsere schatull richtig einbringen1712 ActaBoruss.BehO. I 219 Faksimile
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denenselben [Musikern] jede messe aus der chatoul 100 thlr.1735 BrschwKapelle 285
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ich muß ... des privat-schatzes des regenten, der unter dem nahmen der chatoulle bekannt ist, erwehnung thun1754 Moser,Hofr. I 166 Faksimile
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die chatoulle ist eine ausgabecasse, die besonders zu dem unmittelbaren gebrauche des regenten bestimmet ist, und woraus nichts ohne seine besondere hoͤchste anordnung ausgegeben wird1758 v.Justi,Staatsw. II 561 Faksimile
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an den geheimden hof-zahlmeister oder caͤmmerirer, der die chatoulle unter sich hat1758 v.Justi,Staatsw. II 565 Faksimile
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an den höfen ist die schatulle das zu den zufälligen persönlichen ausgaben des fürsten bestimmte geld. daher das schatullen-gut ... ein gut, dessen einkünfte für die schatulle bestimmt sind; ingleichen, ein aus der schatulle erkauftes, und dem fürsten unmittelbar unterworfenes gut1798 Adelung² III 1373 Faksimile