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revision

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Revision

Revision, f.

I erneute Durchsicht von Prozeßakten durch eine höhere Instanz zur Überprüfung des Urteils; im Prozeßrecht ein gegen Endurteile zugelassenes Rechtsmittel, urspr. im Gegensatz zur Appellation an das Reichskammergericht, ab 1555 aber auch hier gebraucht
Sachhinweis: HRG.¹ IV 958ff.
  • ob aber eyniche parthey sich durch die urtheyl deß keiserlichen cammergerichts beschwert zu sein vermeint, der sol gegen cammerrichter und beisitzern den weg der gemeinen recht und hernach gesetzter ordnung von der revision und syndicat fürzunemen zugelassen ... sein
    1555 RKGO.(Laufs) III 51 Textarchiv: RKGO.(Laufs) III 51
  • syndicat und revision
    1555 RKGO.(Laufs) III 53 § 2 Textarchiv: RKGO.(Laufs) III 53
  • wiewoll ... baides die revision und restitution ain wißentlich regal und uns als ... landsfürsten ône mittl ... zuestehet
    1599 NÖLREntw. I 32 § 3
  • anordtnung eines solchen directorn, deme die revision der process ahnbevohlen
    1617 RHROrdn. I 99
  • sollen solche reuisions vnd ablainungs schrifften jnnerhalb drey monaten nach der gesuchten reuision, oder souil den gegenthail belangt, empfangne reuision schrifft bey der regierung oder dem gericht vber dessen erkandtnuß die reuision begehrt worden ... eingebracht [werden]
    1622 SteirRefGO. 64 § 2
  • in peinlichen sachen, so eine leibesstraff auff sich tragen ... [wird bestimmt,] daß die revision nicht verstattet ... werden sol
    1627 BöhmLO. F 76 Faksimile (Abschnittsbeginn)
  • an statt der bey der cammer uͤblichen revision solle dem gravirten theil von dem im hofgerichte gefaͤlltem urtheil erlaubt seyn, an die kaͤis. maj. zu suppliciren
    1648 TheatrPacis I 135 Faksimile
  • damit den partheyen am kaiserlichen hofgericht das remedium suspensivum nit benommen werde, so solle anstatt der bey der cammer üblichen revision dem gravirenden theil erlaubt sein, von dem im hofgericht gefelten urthel an uns [Kaiser] zu suppliciren
    RHRO.1654 S. 189
  • auch sollen alle angenommene procuratores und agenten bey keinem andern tribunal ... außer bey unßerm kayserlichen hoffmarschalambt allein in denen sachen, in welchen die revision an unßerm reichshoffrath gestattet wirdt, einige sachen advocando vel procurando zu führen und zu sollicitiren befugt sein
    RHRO.1654 S. 238
  • [Übschr.:] in welchen fällen die revision zulässig sei oder nicht
    1655 Fellner-Kretschmayr II 504 Faksimile
  • weil auch unsere revision nichts anders ist als ein examen actorum prioris instantiae, so soll auch nicht zugelassen seyn, andere documenten, denn die [vorher] ... gebrauchet worden, einzulegen
    1662 SammlLivlLR. II 267 Faksimile
  • künftigs ... sollen ... revisionen von ergangenen fünfer-urtheilen nimmer gestattet [werden]
    1697 BaselRQ. I 2 S. 650 (nr. 437) Faksimile
  • revisio ... die revidirung, uberlesung, ubersehung, nachsehung, durchgehung, untersuchung. jn rechten ist es ein mittel, durch welches gebeten wird, daß ein urtheil oder bescheid des richters, von welchem man appelliren kan, nach fleißiger wiederholter revision und betrachtung der acten verbessert werden moͤchte
    1710 Nehring,Lex. 370 Faksimile
  • die revision [ist] zum schutz und schirm der gerechtigkeit und darthuung der unschuld eingefuͤhret
    1717 CAustr. III 903 Faksimile
  • die revision ist ein rechts-mittel, darinnen wider ein gefaͤlletes urtel um revision der acten und aenderung des urtels gebeten wird
    1738 Hayme 884 Faksimile
  • die revision [ist] das aͤusserste oder allerletzte rechts-mittel, wodurch eine verletzt zu seyn vermeynende parthey bitten kan, daß durch kayserliche commissarien und andere bey einem reichs-stande ausgebetene deputirte die acten revidiret, das gefaͤllte urtheil genauer erwogen, und, wo moͤglich, die sache in einen anderen stand gesetzt werden moͤge
    1742 Zedler 31 Sp. 938 Faksimile
  • die reuision ist ein bey der canmmer gebraͤuchliches rechts-mittel, vermoͤge dessen in sachen, welche eine appellation sonst verstatten, und nicht unter 2000. fl. capital sind, binnen vier monathen bey Chur-Maynz ... gebethen werden kann: die eingegebenen schriften von neuem durchzusehen und den gethanen spruch zu aͤndern
    1751 Buder 1160 Faksimile
  • revisio, die ubersehung, ist das letzte rechts-mittel, da einer, der kein ander rechts-mittel mehr uͤbrig hat, innerhalb zehen tagen bittet, daß die acten aufs neue moͤchten durchgesehen und die sentenz auf diese oder jene weise und art verbessert werden
    1753 Oberländer 623 Faksimile
  • die revision hat nur in denen sachen statt, welche, wegen mangels einer appellablen summe, an das oberappellations-gericht nicht erwachsen sind, und die gleichwohl uͤber funfzig reichsthaler betreffen
    1767 Kopp,HessGer. II 280
  • so wenig nun die transmission der acten erlaubt ist, so wenig wird auch einige supplication oder revision gegen eine ober-appellations-gerichts-erkaͤnntniß zugelassen, sondern es ist diejenige parthey oder der anwald, welcher sich eines von diesen dreyen anmasset, oder auch nur darum bittet, alsobald in die strafe der ordnung verfallen
    1771 Kopp,HessGer. II 438
  • eben auf diese art [wie bei der Appellation] soll es auch mit der revision gehalten werden, jedoch ist diese nicht zuzulassen, wenn der spruch erster instanz von dem appellazionsgerichte bestaͤttiget worden ist
    1781 ÖstAGO. § 260
  • insofern nun [am Reichskammergericht] die visitation sich mit der revision der acten beschaͤftigt, macht sie ein eigenes revisionsgericht aus
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 856
  • ist der cantonsrath befugt, in händeln über welche das cantonsgericht abgesprochen, auf neue dargethane gründe revision zu ertheilen
    1801 Schwyz/AktSammlHelvet. VII 1523 Faksimile
  • wer kann daraus, ob ein rechtsmittel die sache an den oberrichter bringt, die nullitaͤtsklage von der appellation, diese von der revision und von ihnen die restitution unterscheiden?
    1802 Gönner,GemProz. III 123 Faksimile
  • zu den ordentlichen [rechtsmittel] gehoͤrt die appellation und die revision, soweit solche im mangel der appellationssumme von den reichsgesetzen als surrogat der ersteren eingefuͤhrt wurde
    1802 Gönner,GemProz. III 125 Faksimile
II Überprüfung von Rechnungen (II 1); auch Überprüfung einer Institution hinsichtlich ihrer Ausgaben
  • bei künftiger revision des pfennigmeisters rechnung
    1654 JRA.(Laufs) § 19 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 19
  • ist billich, dass den gewercken die bergraitungen bei der bergrechnung zu genungsamber revision gegeben
    1657 Wutke,SchlesBergb. II 219 Faksimile
  • eine allgemeine revision der steuer-schocke und qvatember-anlagen
    1687 CAug. II 1517 Faksimile
  • wer eine revision des gelts-tags erhalten will, der soll sich darum anmelden laͤngstens innerthalb eines jahrs von der passation des gelts-tags-rodels an zu rechnen
    1761 BernStR. VII 2 S. 959 Faksimile
  • bei abwesenheit des cantons-reglements, und wenn ... kein officier commandirt werden kann, halten die civilbedienten die revision allein, und sind zur aufbewahrung und nachtragung der cantonsrollen verpflichtet
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 79
  • es sollen alle einzelnen verwaltungszweige in revision genommen und bei einem jeden auf möglichste ersparnis ... strenger bedacht genommen werden
    1804 Schlittmeier,LandshutFinanzen 52
III Überarbeitung von Gesetzestexten

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Revision

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer) · +3 Parallelbelege

    revidieren Vb. ‘auf seine Richtigkeit durchsehen, überprüfen’ (vor allem im Druckerei-, Verlagswesen), entlehnt (2. Hälf…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Revision

    Goethe-Wörterbuch

    Revision abgekürzt ‘Rev’ GWB FfA I 26,781,19 ; von den knapp 450 Archivbelegen über die Hälfte im Briefw u Tgb 1 nomen a…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Revision

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Revision , lat.-dtsch., Durchsicht, Prüfung, im Rechtswesen vor derselben Instanz nochmalige Prüfung des Urtheils, in we…

  4. modern
    Dialekt
    Revisionf.

    Pfälzisches Wb. · +2 Parallelbelege

    Revision f. : wie schd., nur in der Wend.: Revesion eiⁿleche [ LA-Gommh ], Revesiaⁿ eiⁿleche [ GH-Kand ]. SHW Südhess. I…

  5. Spezial
    Revision, der Bibliotheksbeständef

    Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg

    Revision , f der Bibliotheksbestände сверка , ж библиотечных фондов

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit revision

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revision‑ als Erstglied (30 von 44)

Revisionsabdruck

GWB

revision·s·abdruck

Revisionsabdruck (letzter) Probedruck eines Textes zur Überprüfung getätigter Korrekturen, des Druckbildes, der Umbrüche ua GWB B43,210,13 K…

Revisionsanmeldung

DRW

revision·s·anmeldung

Revisionsanmeldung, f. wie Revisiongesuch damit sich keiner von verfassung der revisionsanmeldung wegen ermanglung des abschids oder declara…

Revisionsbericht

DRW

revision·s·bericht

Revisionsbericht, m. I schriftliche Stellungnahme zum Revisionsgesuch des Prozeßgegners vgl. Revisionsschrift der gegenthail habe hierauf [v…

Revisionsbeschwerde

DRW

revision·s·beschwerde

Revisionsbeschwerde, f. zu Beschwerde (II) schriftliche Beschwerde über ein gerichtliches Urteil mit dem Ziel einer Revision (I) in fällen, …

Revisionsblatt

GWB

revision·s·blatt

Revisionsblatt Bindestrichschr pl: für den Revisionsabdruck (sd) eines (Teil-)Textes GWB B33,324,10 Zelter 26.10.20 Michael Niedermeier, Ren…

Revisionsbogen

GWB

revision·s·bogen

Revisionsbogen gelegentl Bindestrich-, vereinzelt Getrenntschr (zB GWB T11,11,25 ); Pl –bogen; überwiegend in Tagebüchern u im Briefw (mit V…

Revisionserkenntnis

DRW

revision·s·erkenntnis

Revisionserkenntnis, f., n. wie Revisionurteil mit der execution [solle, wenn umb gelt oder am leib gestraft werden soll,] bis zu erfolgende…

Revisionsexemplar

GWB

revision·s·exemplar

Revisionsexemplar [ betr Druckvorbereitung von ‘Zur Morphologie’ II,1 ] Da bey diesem Bogen ein besonderer Fall eintritt, lege ich mein Revi…

Revisionsgeld

DRW

revision·s·geld

Revisionsgeld, n. vom Revisionswerber für eine Revision (I) zu zahlende Gebühr verfallene niedergelegte revisionsgelder 1653? Moser,Beitr. 1…

Revisionsgericht

DRW

revision·s·gericht

Revisionsgericht, n. Gericht, das für Revisionen (I) zuständig ist vgl. Oberappellationsgericht das ober-appellation oder revision-gericht 1…

Revisionsgeschäft

GWB

revision·s·geschaeft

Revisionsgeschäft wie ‘Revisionsangelegenheit’ GWB A1,231,29 Ausarbeitg übGesch dGeneralrevision [Anf Apr 83] Syn GWB Revisionsangelegenheit…

Revisionsgesuch

DRW

revision·s·gesuch

Revisionsgesuch, n. Antrag auf Revision (I) bei dem zuständigen Gericht bdv.: Revisionsanmeldung, Revisionsschrift (I), Revisionswerbung die…

Revisionsinstanz

GWB

revision·s·instanz

Revisionsinstanz Getrenntschr jur: höheres, für die Überprüfung von Urteilen zuständiges Gericht; iUz ‘Provokationsinstanz’ GWB DjG 3 4,302,…

Revisionsinstruktion

GWB

revision·s·instruktion

Revisionsinstruktion auch Getrenntschr Direktive zur Durchführung einer (Steuer-)Revision Oberrevisor..Christoph Jenichen..Johann Wilhelm Zo…

Revisionskommissar

DRW

revision·s·kommissar

Revisionskommissar, m. zur Prüfung der Revisionsgesuche beim Gericht angestellter Rechtskundiger [Übschr.:] von denen revisionscomissarien. …

Revisionskonvent

DRW

revision·s·konvent

Revisionskonvent, m. Zusammenkommen von Reichständen zur Bearbeitung von Revisionen (I)? [die] augsburgischen confessions-verwandten ... sol…

revisionsmäßig

GWB

revision·s·maessig

revisionsmäßig gemäß den Vorgaben einer durchgeführten Steuerrevision GWB A(FfA I 26,809,17) CarlAug 6.1.97 [G/Voigt] Michael Niedermeier, R…

Revisionsmittel

GWB

revision·s·mittel

Revisionsmittel jur: Rechtsmittel zur Aufhebung bzw Änderung eines Gerichtsurteils GWB DjG 3 4,282,12 RAnw [27.8.74] Michael Niedermeier, Re…

Revisionsordnung

DRW

revision·s·ordnung

Revisionsordnung, f. Vorschrift, Verordnung, wie eine Revision (I) vorgenommen werden muß vermüg neu aufgerichter kais. revisionsordnung nac…

Revisionsprozeß

DRW

revision·s·prozeß

Revisionsprozeß, m. wie Revision (I) daß ... die revisionsprocess, je unnd allezeit auf den gesambten reichshofrath, alß iudices delegatos, …

Revisionsreise

GWB

revision·s·reise

Revisionsreise Dienstreise zur Inspektion unterstellter Anstalten; mBez auf Visitationen meteorol Einrichtungen in Sachsen-Weimar-Eisenach d…

revision als Zweitglied (23 von 23)

Druckrevision

GWB

druck·revision

Druckrevision Die dritte Drucksrevision von der Sartorischen Recension GWB B17,21,9 Eichstädt 19.1.04 Armin Giese A. G.

Erbzinsrevision

GWB

erbzins·revision

Erbzinsrevision Überprüfung u Neuregelung der Erbzinsen (sd) Ueber die neue Steuer und Erbzins Revision und Erhöhung in der Ruhl 1785 A1,345…

Forstrevision

GWB

forst·revision

Forstrevision Vermessung u Bestandsaufnahme der (Weimarer) Forstreviere GWB 53,190,10 Üb verschZweige hiesigerTätigk u 53,488,26 Schema Geor…

Generalrevision

GWB

general·revision

Generalrevision umfassende behördl Überprüfung, Kontrolle [ betr Grundstücksbesteuerung ] Es wurde eine Verordnung und Instruktion wornach s…

grenzrevision

DWB

grenz·revision

grenzrevision , f. , die ( zoll ) polizeiliche überwachung des personen- und güterverkehrs an der grenze; dazu: solche, welche gegen das pas…

Kassenrevision

GWB

kassen·revision

Kassenrevision (unangekündigte) Kassenprüfung Die Cassen Revision .. ist ein treffliches Institut, dadurch wird dem übelgesinnten Diener das…

Katalogsrevision

GWB

katalog·s·revision

Katalogsrevision Überprüfung eines Bestandsverzeichnisses (eines wiss Instituts) Hofr. [ JH ]Voigt [ Mathematikprofessor in Jena ] Catalogs …

Lokalrevision

GWB

lokal·revision

Lokalrevision für die Überprüfung u (Neu-)Bewertung von Grundstücken eines Amtsbezirkes im Hinblick auf die Steuerfestsetzung A1,228,34 Ausa…

Materialrevision

GWB

material·revision

Materialrevision Kontrolle, Prüfung, Durchsicht von Arbeitsmitteln, Gerätschaften Um die BergwerksInventarienstücke immerfort in Ordnung zu …

Schlußrevision

GWB

schluss·revision

Schlußrevision abschließend korrigierende Durchsicht eines Textes GWB T6,169,20 v 10.2.18 Juliane Brandsch J.B.

streckenrevision

DWB

strecken·revision

-revision , f. , kontrolle einer bahnstrecke ( zu strecke A 2 c) durch den bahnwärter: an einem heiszen sommertag hatte ( bahnwärter ) Thiel…

vorrevision

DWB

vor·revision

vorrevision , f. , der eigentlichen vorausgehend: vorrevision des bogens 3 Göthe III 10, 3 W.

zollrevision

DWB

zoll·revision

zollrevision , f. : ich ... rieth, das gepäck des Spiegelthal ... bei der zollrevision an der grenze untersuchen und seine papiere in beschl…