Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Protokollist
Protokollist, m. Protokollführer ein meyntzischer secretarius oder protocollist 1577 RTTraktat(Rauch) 64 Faksimile [Übschr.:] vom protocoll vnd protokollisten 1644 Hartmann,WürtGes. II 291 es kann aber dem protokollisten, als einer bereits beeidigten person, über die unrichtigkeit [des Protokolls] kein eid zugeschoben werden, wol aber dem gegentheil, welcher bey der niederschrift zugegen gewesen um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 68 § 1