Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Protokollist
Protokollist, m.
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ein meyntzischer secretarius oder protocollist1577 RTTraktat(Rauch) 64 Faksimile
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[Übschr.:] vom protocoll vnd protokollisten1644 Hartmann,WürtGes. II 291
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es kann aber dem protokollisten, als einer bereits beeidigten person, über die unrichtigkeit [des Protokolls] kein eid zugeschoben werden, wol aber dem gegentheil, welcher bey der niederschrift zugegen gewesenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 68 § 1