Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsprotokoll
Reichsprotokoll, n. I Niederschrift der amtlichen Verhandlungen eines ¹Reichstags (I) oder von dessen Kollegien vgl. Kreisprotokoll, Reichsfürstenratsprotokoll wider ... die reichs- und crays-protocolla 1746 Moser,StaatsR. 27 S. 100 Faksimile er [der schwedische Gesandte] verlangte auch dises [Änderungen am Friedensvertrag] dem kayserlichen und reichs-protocoll zu inseriren 1749 Moser,StaatsR. 39 S. 390 Faksimile II Register der Reichakten werden alle solche schrifften, copeyen und original bey der meyntzischen cantzley behalten und zu den reichsacten in guter ordnung verfasset, auch im reichs…