Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
restieren verb.
restieren , verb. übrig bleiben, schulden, nach ital. restare, franz. rester, lat. restare gebildet, bereits im anfang des 17. jahrh. in gleicher bedeutung und anwendung wie resten; mniederl. resteeren, niederd. resteren Kilian, ostfr. restêren ten Doornkaat-Koolman 3, 32 b . 1 1) restiren bietet Hulsius 237 a bei Weigand 2, 466; es restiret noch gelt, pecunia adhuc superat, und es restiren noch viel sachen in dem fundbuche. Stieler 1511 ; das restirende präsendengeld, sind die landerben abzutragen schuldig, denn es für keine lehnschuld geachtet wird. Schottel 506 b ; ehe ich von hier weg gehe…