Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
arrestieren
arrestieren Vb. ‘festhalten, festnehmen, festsetzen’, mhd. (westmd.) arrestieren (14. Jh.), entlehnt wohl aus mnl. arrestēren (13. Jh.), das seinerseits (unter Einfluß von afrz. arester, mfrz. arrester ‘anhalten, mit Beschlag belegen’?) auf mlat. arrestare ‘zurück-, festhalten, beschlagnahmen’ beruht (vgl. lat. restāre ‘zurückstehen, zurückbleiben’ und ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’). Im Dt. bezeichnet das Verb zunächst die Beschlagnahme bzw. Pfändung von Waren und Gütern (bis ins 19. Jh.). Die Ausdehnung des Wortinhalts auf Personen im Sinne von ‘festnehmen, festsetzen’ beginnt im 15. J…