quittieren,
verb. früher auch quitieren, quîtiren,
im 15.
jh. aufgenommen aus franz. quitter,
mlat. quitare, quittare ('quitirn
last sich deutlich ansehen, als soll man sagen quietirn,
das ist ledig machen, lösen, zur ruh setzen, zufrieden machen, das man weiter zu eim in einer sach nichts zu sprechen hab'. Roth
dict. N 7
b). 11)
mit persönlichem objecte (
nun veraltet),
vgl. quitt 3. 1@aa)
freisprechen: darumb, o richter, mich quittir! H. Sachs 3, 48, 14; ich quittire dich wegen dieser sache,
hac causa te absolvo. Stieler 1494;
mit genetiv einen allen erlittenen schadens quittieren. Stumpf 460
b; quittieren von, vor: (
er musz) in vor aller klag quittieren. Murner
narrenbeschw. 19, 45; ieder hofft in der zal zu sein, die das losz vom tod wurd quitiren. H. Sachs 2, 336, 16; das ist die ernste busz, in der du uns quittirest, von aller missethat. Fleming 29. 1@bb)
befreien von: wie grausam sie tyrannisieren, thut gott sein volk von in quitieren. H. Sachs 6, 230, 17. 1@cc)
aufgeben, verlassen: er hat seinen herren quittiret,
deseruit herum. Stieler 1494; ich kan leicht begreiffen, dasz es euch leidt ist, ma tante ... zu quittiren. Elis. Charl. (1871) 175; wen man wasz fühlt, so wie der agstein dasz stroh nach sich zicht, so quittirt man die verwanten leicht. 569; madame de Maintenon .. ist in voller gesundtheit ins königs cammer, welchen sie weder nacht noch tag quittirt. 617;
mit sächlichem subject: gott sei ewig dank, dasz der häszliche husten .. ma tante quittirt hatt! 172. 1@dd)
frei lassen, entlassen: quittire doch nur den menschen,
dimitte tandem hominem istum. Stieler 1494. 1@ee) (
durch bezahlung einer schuld)
auslösen: die fürstin euch quitiren thut aus der herberg. Thym
Thedel von Wallm. v. 1071;
ebenso ausquittieren (
theil 1, 927
nachzutragen) Schweinichen 1, 322,
davon ausquittung,
auslösung. ebenda und 3, 13. 50. 1@ff)
einem eine quittung worüber ausstellen (
vgl. 3): der Nenninger wolt im die gulden nit geben, er quittiert in dan als ain bischoff (
wenn er ihm nicht als einem bischof die quittung ausstellte); das wolt er aber nit tuen, wann in die stat für kain bischoff wolt han. B. Zink 75, 7; dem Zacheo legt ich alwägen das gelt, der Kächtler aber quitiert mich. Th. Platter 96
B.; ob er gleich die zins abführt, musz er dennoch sein zu frieden, ob man ihn gleich nicht quitirt. Logau 3, 7, 45; wenn ich dich nun quittirte. Weisze
kom. op. 2, 227 (wie, wenn ich dir eine quittung schrieb. 228); einen über eine schuld quittiren,
solutam pecuniam profiteri. Stieler 1494. 1@gg)
überhaupt gegen jemand einer verbindlichkeit sich entledigen: nur etwas schmal ist das almosen ausgefallen, das sie der armen göttin reichen, und ich weisz nicht, ob man sie mit dieser kargen gabe quittiren kann. Schiller
an Göthe 185 (2, 129). 22)
mit sächlichem objecte, aufgeben, fahren lassen, verlassen: die welt quittiren,
sterben. Butschky
kanzl. 103. Elis. Charl. (1871) 229; die schwachheit lehret mich, dasz ich nach wenig jahren quitiren musz die welt, lust, schönheit, ehr und gold. Rist
Parnasz 45; Lintz müssen wir heut gantz quitirn und das volk alls wider abführen.
das Fadingelied (
histor.-polit. blätter 33, 359); dasz er nicht alleine die pommerschen örter quitierte. Micrälius
a. Preuszen 2, 183; wann schon der könig in Schweden diesen tag gantz Preuszen und Polen quitirete, so were doch den Polen damit nicht geholfen. Schuppius 373; als er endlich .. den königlichen hoff quittirete. 293; dasz wir unser vatterland nothdringlich quittirn und andere wohnungen suchen müssen.
Simplic. 1, 405, 21; (
er will) das landt quittiren, wo er gouvernator war. Elis. Charl.
a. a. o. 574; das ist eine abscheuliche ungemachlichkeit, seine cammer allemahl zu quittiren, wen frembde kommen. 228; leute, die es (
das kaffeetrinken) quittiren müssen, weillen es ihnen grosze krankheiten verursachet. 229. 33)
besonders ein amt, einen dienst, eine thätigkeit u. s. w. aufgeben: als er das rectorat quitirt. Schuppius 803; das studieren quittieren. Aler 1562
b;
auch absolut: sehn sie nun ein, mein herr! warum er (
der lieutenant) wird quittiren müssen? H. L. Wagner
die kindermörderin 41, 11
neudruck; ich kann ja quittiren. 44, 6. 44)
eine quittung worüber ausstellen, (
den empfang einer zahlung)
schriftlich bescheinigen, acceptam ferre pecuniam Maaler 321
b, eine rechnung, den empfang des geldes
u. s. w. quittieren; über etwas quittieren,
sich in bezug auf etwas einer verbindlichkeit entledigen (
vgl. 1,
g): man kann durch keine vergeltung einer empfangenen wohlthat über dieselbe quittiren. Kant 5, 292.