Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachrede
nachrede , f. mhd. nâchrede, mnd. narede, nachfolgende rede. 1 1) gegensatz zu vorrede: nach-, schluszwort, epilogus Stieler 1547 ; nachrede, sequela. voc. 1482 x 1 b ; nachrede statt der versprochenen vorrede. d. j. Göthe 2, 480 ; in einer nachrede hab ich das publikum und den verleger turlupinirt. 1, 338; ich liesz das parterre lange pochen und toben, ehe ich auftrat, um meine nachrede zu halten. Thümmel (1839) 3, 51 . 2 2) rechtlich, die zweite rede des angeklagten oder vertheidigers, die duplik. Haltaus 1392 ; klage und antwurt, widerred und nachred. monum. Zoll. 1, 583. 586 ( v. j. 1418);…