Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Veto n.
Veto n.
Veto n. ‘Einspruch, Einspruchsrecht’. Der im 18. Jh. aufkommende, dem politischen Bereich angehörende Ausdruck ist eine wohl zuerst im Engl. (17. Jh., dann frz. veto m. 18. Jh.) auftretende Substantivierung von lat. vetō ‘ich verbiete’ (1. Pers. Sing. Präs. von lat. vetāre ‘nicht zulassen, verbieten, nicht erlauben, verhindern’), einer Formel, mit der im römischen Staat die Volkstribunen von ihrem Einspruchsrecht gegen Beschlüsse der höchsten Beamten, auch des Senats, Gebrauch machten.