Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
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Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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15.–20. Jh.
Neuhochdeutschsouverän
Deutsches Rechtswörterbuch
souverän, adj. I unumschränkt mächtig tenwaire datter anderen groote redenen ende nootsake inne gebuerde, soe soude men …
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19./20. Jh.
Konversationslex.Souverän
Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Souverän , frz.-deutsch (vom lat. superior , der Höhere, Herr), der Inhaber der S. ität eines Staats. Diese besteht in a…
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Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit souverän
3 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
souverän‑ als Erstglied (3 von 3)
Souveränfürst
DRW
Souveränfürst, m. souveräner (II) Fürst bdv.: Souverän damit denen soverain-fürsten vndt ständen sowohl als den minderen fürsten vndt partic…
Souveränität
DRW
Souveränität, f. (von einem einzelnen Herrscher, von mehreren Personen oder vom Volk ausgeübte) höchste Staatsgewalt, Herrschaftsgewalt vgl.…
Souveränitätsrecht
DRW
Souveränitätsrecht, n. Recht auf Unabhängigkeit, Selbständigkeit (als Herrschaftsprivileg) uncontestierliches souverainetet recht 1663 ArchB…