Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Hypothek F.
Hypothek, F. ›Belastung eines Grund- stückes (oder Miteigentumsanteils an einem Grundstück) in der Weise daß an denjenigen (Hypothekengläubiger) zu des- sen Gunsten die Belastung erfolgt bzw. besteht eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung (gegen einen Schuldner der mit dem Eigentümer des sichernden Grund- stückes nicht identisch zu sein braucht) aus dem Grundstück zu zahlen ist‹, (1509 Frankfurt noch lat. hypotheca,) 16. Jh. (Schwartzenbach 1580) Lw. lat. hypotheca, F., ›Pfand, Unterpfand, Hypothek‹, Lw. gr. hypothÄke, F., ›Unterpfand, Unterlage, Untergestell‹, zu gr. hypotithÄnai, V., ›ver- pfänden, darunterstellen‹, zu gr. hypo, Präp., Präf., ›unter‹, gr. tithÄnai, V., ›set- zen, stellen, legen‹