Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Hypothekenbank F.
Hypothekenbank, F., ›Bank deren Ge- schäftsbetrieb darauf gerichtet ist durch Hypotheken gesicherte Darlehen zu ge- währen und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschreibungen (Hypo- thekenpfandbriefe) auszugeben‹, 19. Jh. (1834 Bayern), s. Hypothek, Bank