Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Amortisation
amortisieren Vb. im Rechtswesen ‘eine Urkunde vernichten, ein Recht außer Kraft setzen’, entlehnt (18. Jh.) aus mlat. admortizare ‘er-, absterben, tilgen, auslöschen, eine Schuld abtragen’; in der Finanzwirtschaft ‘Schulden allmählich (nach festgelegtem Plan) tilgen’ (18. Jh.), auch ‘die Anschaffungskosten wieder einbringen’ (20. Jh.), entlehnt aus frz. amortir ‘töten, schwächen, dämpfen, (Schulden) abtragen’, daher anfangs auch ohne Endungserweiterung amortieren, das jedoch bald durch (rechtssprachlich gestütztes) amortisieren verdrängt wird. Afrz. amortir ‘töten, in tote Hand geben’ (dazu s.…