Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handkauf m.
handkauf , m. 1 1) verkauf aus freier hand, ohne gewicht oder masz. Frisch 1, 411 a . daher auch kleinverkauf, im gegensatz zum verkauf im groszen und ganzen: handkauf, venditio minutaria Stieler 939 . vergl. kauf 1, a, theil 5 s. 315. 2 2) wie handgeld, und nach kauf 3 ( th. 5, 319), der erste kaufpreis, der einem verkäufer an einem tage auf die hand gegeben wird, und der als unterpfand für weitere gute einnahme gilt ( vgl. hand II, 9 sp. 356): handkauf, prima emtio Stieler 939 ; den ersten handkauf geben, primam mercatori solvere pecuniam, den ersten handkauf lösen, primam nundinationis acci…