Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Handkauf M.
Handkauf, M. ›sofort vollzogener Barkauf bei welchem Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft ununterscheidbar zusam- menfallen‹, ›Kaufpreis‹ 1613 Obersachsen, ›Kleinverkauf‹ Frisch 1741, s. Hand, Kauf