Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handgeld n.
handgeld , n. geld was bei eingehung eines vertrags dem sich zu leistungen und diensten verpflichtenden gegeben wird, das gleichsam die gelobende hand empfängt ( s. geld auf die hand nehmen sp. 356): handgeld aes manuarium, arrha Steinbach 1, 585 ; in diesen krieg, der wenig wittwen macht, da lasz ich mich gleich ohne handgeld werben. Wieland 10, 178 ; da nahm ich handgeld von den Sachsen. Schiller Wallenst. lager, 6 . auftr.; gutes handgeld ist das, versetzte Reineke munter. Göthe 40, 209 ; dat is gude hantgift, sprak Reinke wedder. Reineke s. 6240 ; wenn er dem satan nicht durchaus verfallen…