Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
guttun vb.
guttun , vb. , zusammenrückung aus der formel gut tun; zu gut I A 2 c ε αα ( sp. 1234 f. ) ' vergüten ': ( dasz man ) ihm sogar das pachtgeld gegen gute aufsicht gutthäte Göthe IV 11, 235 W.; etwas montirungsgeld und einem jährlich durch 80 thaler 'gutgethanen', d. h. selbst zu stellenden pferde Gutzkow zaub. v. Rom 2, 75 ; zu gut VII A 1 d γ ' sich ordentlich betragen ': ( ein ) zum leichtsinn geneigter bursch, der nicht überall gutthat M. Meyr erz. a. d. Ries 2, 422 ; zu gut VII E bzw. gut, n., A 5 ' rechtschaffen handeln ': es ist kein gerechter mensch auf erden, der in dem, das er gutthuet…