Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerechtsame f.
gerechtsame , f. recht, vorrecht, ' die gerechtigkeit (12, a ) oder freiheit, so einer hat etwas zu thun oder zu besitzen ' Ludwig 742 , gerechtsam Stieler 1554 . Aler 901 a : gerechtsame des väterlichen gewalts, jus patriae potestatis Frischlin cap. 159 ; das patronatsrecht ist eine nicht zu verachtende gerechtsame. Heynatz 2, 36 ; wenn ich mich ärgern will, so ist das meine sache und geht sie gar nichts an ... machen sie sich doch über den ( neuen commis ) lustig, das ist ihre gerechtsame. Freytag handschrift 1, 177 ; gewöhnlich im plural die gerechtsame, selten gerechtsamen: die gemeinen ge…