Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gegenseitig adj.
gegenseitig , adj. zu gegenseits ( s. d. ), zuerst bei Adelung, aber doch schon im 17 . jahrh. entstanden, d. h. vor gegenseite, vergl. Thomasius u. 1 , c. 1 1) entgegengesetzt, gegnerisch, anderseitig. 1@a a) entstanden sein musz es im rechtsleben ( s. gegenseits): der gegenseitige theil, gegentheil, gegner. Adelung, der es in dieser bed. überhaupt als oberd. bezeichnet, wie auch Heynatz antib. 2, 15 , es wird sich schon im 17. jh. finden; als der gegenseitige sachwalter sich weigerte. Göthe 28, 133 ( neue schr. 1792 1, 354), vorher der advocat der gegenpartey; oft in Göthes sachwalterschrift…