ERWEITERN vb. mhd. erwîtern.
präfixbildung zu weitern
vb. transitiv und reflexiv. 1
räumlich ausdehnen. a
ausweiten gegenständliches größer machen: ⟨M13.jh.⟩ sô ist disiu ge- sihtlîchiu werlt vil kleiner .. denne diu geistlîche werlt, wan dâ ist diu wîsheit inne, dâ sich die lûtern geiste inne erswingen süln und erwîtern und denne über sich vliegen in die hœhe
dt. mystiker 1,324 P. ⟨1333/62⟩ eyn yglicher burger magk wol seine behaussunge und sidelhoff erweitern oder minneren
stadtrechte Eisenach 21 S./D. ⟨u1460⟩ ich gedenck das ich disen stain umb gruͦb und mein ácker da mit erweittert hab Hartlieb
dialogus 355 DTM. 1505 damit die armen ouch hüser buwen mochten, erweytert er aber Rom Schöfferlin/W.
Livius 7b. 1627 als dieselbig
(stadt Lübeck) abgebrandt .., hat hertzog Henrich der Löw sie erweitert, erbawet vnd gezieret anno 1158 Piderit
chr. Lippiae 2,331. 1725 da nun die wärme alles erweitert ..; so muß man ihr auch diesen nutzen in den nerven zuschreiben Ch. Wolff
gebrauch 74. 1821 ich fand den körper der inquisitinn von kleiner schwächlicher statur, .. das auge blau und die pupille erweitert
auswahl med.-gerichtl. gutachten (1828)1,95. 1976 unsere aufgabe kann es in unserem staat nur sein, den herrschaftsfreien raum planmäßig zu erweitern Mehnert
jugend 416. b
in eine bestimmte richtung ausdehnen, besonders in die breite, verbreitern: 1573 darnach fiengen sie an die graben zuͦerweitern vnd lenger zuͦmachen Henisch
Selim 33. 1691 zumalen es unmöglich ist, daß durch offene, erweiterte und nahgelegene wege nichts solte herunter kommen Horlacher
beweiß 60. 1725 so erweitert sich wieder die röhre Ch. Wolff
gebrauch 123. 1805 der bach erweitert sich immer mehr zum strome
magazin psych. heilkde. 1,173 R./K. 1979 die straße .. erweitert sich etwa 30 bis 50 meter vor der späteren unfallstelle nach rechts .. um einen parkstreifen in einer haltebucht
frankf. allg. ztg. 38,31. 2
in seinem umfang oder ausmaß vergrößern; mit bezug auf abstrakte größen, intensivieren, verbreiten, ausweiten: ⟨A15.jh.⟩ in der glichait sol sin gliche maͮß oder wyß, das ist ansechen der waurhait, vf erhoͤpt zuͦ den obern dingen, begird der liebin, er wyttert zuͦ den ußwendingen dingen, vnnd werck der mannlichait
Bonaventura dt. 343 R. ⟨u1480⟩ ich halff euch ye mit worten und wercken .., da mit ewer er und nam erhöcht und erweitert ward Füetrer
Lanzelot 344 LV. ⟨1525⟩ dieweil itzundt an vil grenizen unserer land dise plag sich erwittert .., wollen wir e[uer] l[iebden] nicht pergen, das ..
akten u. br. Georg v. Sachsen 2,132 G. ⟨u1600⟩ in dieser wolgastischen handlung .. ist ihm die direction anbefohlen, darin er .. die numehr wieder zuwachsende gnade zu erweitern keinen fleiß ersparet Wedel
hausb. 309 LV. 1695 .. mit dieser königl[ichen] gnade, daß er
(Karl XI.) die adeliche ehre, stand und nahmen, so dem gesammten rathe dieser stadt schon vormahls beygeleget war, ins künfftige auf eine jede person desselben zu erweitern erlaubete Kelch
liefländ. hist. 601. 1791 wir haben in diesen letzten jahren eine wissenschaft unglaublich erweitert gesehen, und sie erweitert sich .. gleichsam noch jeden tag: ich meine die chemie Goethe
II 5,1,10 W. 1824 in der aristokratie wie in der monarchie kann durch das staatsgrundgesetz der umfang der herrschaft nicht willkührlich erweitert und eben so wenig willkührlich beschränkt werden Henke
recht 74. 1978 J.
M. Bocheński hat den versuch gemacht, diese probleme in der logik .. darzustellen. andere forscher haben diesen versuch durch andere logiksysteme ergänzt und erweitert Grabner-H.
vernunft 129. –
selten auf zeitliche ausdehnung bezogen, strecken, länger machen: 1706 sucht man den tag darum mit lampen zu erweitern,/ daß man ein stinckend kraut bey seinem namen nennt Linde
schertzhaffte ged. 51. – eine bruchzahl erweitern zähler und nenner mit dem gleichen multiplikator malnehmen: 1907 man kann einen bruch, ohne seinen wert zu ändern, erweitern,
d. h. zähler und nenner mit derselben ganzen zahl multiplizieren .., ferner kann man ihn .. verkürzen
Meyers konv.-lex. 3,474b. 1969 ungleichnamige brüche müssen zunächst gleichnamig gemacht werden,
d. h. durch erweitern oder kürzen so verändert werden, daß sie einen gemeinsamen nenner (hauptnenner) bekommen
Meyers lex. technik 1,425b.Rahnenführer