Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Branntwein m.
Branntwein m.
Branntwein m. ‘durch Destillation gewonnenes alkoholisches Getränk’, hergestellt (seit dem 13. Jh.) aus Wein, dann auch aus Getreide oder Früchten, mhd. gebranter wīn, zu brennen (s. d.) im Sinne von ‘(zur Gewinnung eines konzentrierten Produkts) stark erhitzen, destillieren’. Im 16. Jh. wird die Vorsilbe des Partizips oft unterdrückt, und aus flektierten Formen entstehen Zusammenrückungen wie brandtenwīn, brentenwein, brantewein (Binnenflexion hält sich bis Ende 18. Jh.). Vgl. auch mnd. brandewīn, nl. brandewijn, woraus engl. brand(e)wine, brandy wine, das zu brandy verkürzt wird, in dt. Entlehnung Brandy m. (19. Jh.). – Franzbranntwein m. im 17. Jh. allgemein ‘französischer Branntwein’, heute nur noch in der pharmazeutischen Fachsprache für ein (künstlich hergestelltes) durchblutungsförderndes Einreibemittel.