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Beicht

nhd. bis Dial. · 8 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Herder
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8 in 8 Wb.
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Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

Beicht

Bd. 1, Sp. 461
Beicht (althochdeutsch pijit, pigit Bekenntniß, confessio), die Selbstanklage des Büßers vor dem mit der Schlüsselgewalt ausgerüsteten Priester zur Erlangung der Lossprechungsgnade; sie ist die 2. Grundbedingung der Wiederversöhnung und beruhet auf der Natur des Bußsakraments und göttlicher Einsetzung. Den Aposteln und ihren Nachfolgern ist die Gewalt gegeben zu binden und zu lösen (Math. XVI, 19. XVIII, 18. Joh. XX, 21—23); die Ausübung einer solchen für Erde und Himmel geltenden Gewalt verlangt aber die genaueste Kenntniß des Thatbestandes und diese ist nur möglich durch das Selbstbekenntniß des Sünders. Die christliche Ordnung fordert sodann eine zeitliche Genugthuung von dem Sünder (vergl. Ablaß und Absolution), und das Sündenbekenntniß ist der erste Akt dieser Genugthuung; nach dem Grade der Sündhaftigkeit bestimmt der von Gott bestellte Richter die weitere Genugthuung und eben darum muß er ein specielles Sündenbekenntniß verlangen. Die ersten Gläubigen erkannten es als Verpflichtung, ihre Sünden zu bekennen (Apostelgesch. XIX, 13) und so die späteren durch alle Jahrhunderte. Die B. war in den ältesten Zeiten eine öffentliche, vor der versammelten Gemeinde abgelegte oder eine private (Ohrenbeicht), die in der Regel der öffentlichen voranging; dies bezeugen die ältesten Kirchenväter und Concilien und es ist irrig, wenn man Leo I. oder Innocenz III. die gesetzliche Einführung der Ohrenbeichte zuschreibt. Die Reformation, welche die Buße aus ihren Sacramenten strich, konnte die B. nicht in der bisherigen Bedeutung auffassen; zwar behielt Luther die Privatbeicht, aber nur als ein pädagogisches Mittel bei und deßwegen auch hauptsächlich nur für junge Leute und das unwissende Volk, die andern Reformatoren aber setzten consequent an die Stelle der Privatbeicht die allgemeine öffentliche, wie sie nun auch bei den Bekennern der Augsburg. Confession Gebrauch ist.
1891 Zeichen · 18 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Beicht

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Die Beicht , plur. doch nur von mehrern Formeln, die -en, das Bekenntniß seiner Sünden, besonders vor dem Genusse des he…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Beicht

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Beicht (althochdeutsch pijit, pigit Bekenntniß, confessio ), die Selbstanklage des Büßers vor dem mit der Schlüsselgewal…

  3. modern
    Dialekt
    Beicht

    Lothringisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Beicht , beichten s. Bicht, bichten.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit beicht

76 Bildungen · 74 Erstglied · 1 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von beicht

be- + icht

beicht leitet sich vom Lemma icht ab mit Präfix be-.

beicht‑ als Erstglied (30 von 74)

Beicht(e)

BWB

Beicht(e) Band 2, Spalte 2,102

Beichtkind

SHW

Beicht-kind Band 1, Spalte 657-658

beichtabend

DWB

beicht·abend

beichtabend , m. Albano war abends vorher so heilig froh, als feiere er den beichtabend vor dem ersten abendmale. J. Paul Tit. 2, 46 .

beichtbekenntnis

DWB

beicht·bekenntnis

beichtbekenntnis , f. ein übel gebildetes wort, da in beicht schon die vorstellung bekenntnis liegt: aber sind es wirklich lebensbeschreibun…

beichtbrief

DWB

beicht·brief

beichtbrief , m. literae absolutoriae: die leren unchristlich, die fürgeben, das die, so da seelen aus dem fegfeuer oder beichtbrieve wollen…

beichtbüchlein

DWB

beicht·buechlein

beichtbüchlein , n. das sind die zehen gebot, vierfeltig gehandelt, nemlich als ein lerebüchlin, als ein sangbüchlin, als ein beichtbüchlin,…

beichte

FWB

1. ›persönliches Schuldbekenntnis gegenüber Gott oder einem Priester, Beichte‹; vereinzelt und nicht sicher abgrenzbar auch metonymisch: ›de…

Beichtei

RhWB

Beicht-ei n.: die Beichteier empfängt der Pfarrer um Ostern von jedem Pfarrkinde, das das Sakrament der Busse empfangen hat, als Naturalleis…

beichten

DWB

beichten , confiteri, mhd. bîhten ( Ben. 1, 516 b ), nachdem das alte bejehen erloschen war: das wir beichten sollen unsere sünd. Keisersb. …

beichten

FWB

1. ›jm. Recht widerfahren lassen, ein Urteil in seinem Sinne zukommen lassen‹.; 2. ›beichten, gegenüber Gott oder einem Priester (als Verwal…

Beichtenswerth

Wander

beichten·s·werth

Beichtenswerth Es ist beichtenswerth. – Henisch, 256. Lat. : Dignum propter quod vadimonium deseratur. ( Plinius. )

beichter

DWB

beichter , m. sowol der beichtende als der beichtvater, mhd. bîhtære ( Ben. 1, 516 b ): got hat gesetzt ein beichter als ein mitler zwischen…

beichter

FWB

1. ›Bekenner Gottes, hohes Vorbild des Glaubens, Person mit hohen Verdiensten für die Ausbreitung der christlichen Religion‹; 2. ›Beichtvate…

Beichtgänger

Campe

beicht·gaenger

Der Beichtgänger , des — s, d. Mz. w. d. Ez; die Beichtgängerinn, Mz. die — en, eine Person, die zur Beichte gehet.

beichtgang

DWB2

beicht·gang

beichtgang m. : 1720 ohnmaßgeblicher vorschlag zu einem gottgefälligen buß- und beichtgang in: Wibel kyrchen- u. reformations-historie (1752…

Beichtgebet

Campe

beicht·gebet

Das Beichtgebet , des — es, Mz. die — e, Gebete, welche vor und nach der Beichte gebetet oder gelesen werden.

Beichtgeheimnis

Pfeifer_etym

beicht·geheimnis

Beichte südd. auch Beicht f. ‘Geständnis, Bekenntnis’, in der christlichen Religion ‘Bekenntnis der Sünden’ (Bußsakrament der römisch-kathol…

beicht als Zweitglied (1 von 1)

Ohrenbeicht

Adelung

ohren·beicht

Die Ohrenbeicht , plur. inus. in der Römischen Kirche, diejenige Art zu beichten, da der Beichtende seine Sünden dem Beichtvater, welcher zu…

Ableitungen von beicht (1 von 1)

beichte

DWB

beichte , f. confessio, ahd. pigihtî? was sich doch aus dem dat. bigihti O. V. 6, 38 nicht erweisen läszt; mhd. bîhte, wofür Ben. 1, 516 b s…