Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Annahme F.
Annahme, F. »vorbehaltslose Bejahung eines Antrages auf Abschluß eines Vertra- ges« 15. Jh. Lüs. lat. acceptio, F., »An- nahme«?, »Aufnahme als Bürger oder Be- diensteter« Scheidemantel 1782, »Annahme eines Angebotes« Allgemeines Landrecht 1794 Preußen, »Annahme des Wechsels« Allgemeines Landrecht, s. an, nehmen Annahme als Kind, F., »Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind«, 1975, s. An- nahme, Kind Annahme an Kindes Statt, F., »Annahme an Stelle eines Kindes«, Allgemeines Landrecht 1794 Preußen, s. Annahme, Kind