Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zurücklassen v.
zurücklassen , v. 1) einen andern irgend wohin z.: dieser ( d. könig ) zeigt sich nichts weniger als geneigt, eine grosze anzahl menschen ... in ihre alte selbständigkeit zurückzulassen Göthe 7, 162 W. 2) jemand oder etwas an dem orte, den man verläszt, z.: mit seiner grösten betrübnis liesze er die S. in S. zurück A. U. v. Braunschweig Octavia (1677) 1, 61 ; seine zurückgelassene witwe Ludwig t.-engl. lex. 2633 ; du wirst sein wie der kranich, den seine brüder zurücklieszen in rauher jahreszeit Hölderlin 2, 75 L.; wir lieszen ... den einen bergsack ... zurück H. v. Barth Kalkalpen 200 ; wie d…