Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
wirksam
wirksam
wirken Vb. ‘arbeiten, tätig sein, Einfluß ausüben, Eindruck machen’. Ahd. wurken (um 800; vgl. firwurken, 8. Jh.), mhd. würken, wurken, asächs. workian, mnd. wurken, aengl. wyrcan, engl. to work, anord. yrkja, schwed. yrka, got. waúrkjan (germ. *wurkijan) ist zur Schwundstufe der unter Werk (s. d.) dargestellten Wurzel ie. *u̯erg̑, *u̯reg̑- ‘wirken, tun’ gebildet. Es hat neben sich eine wohl unter dem Einfluß von dem unter Werk (s. d.) behandelten Substantiv stehende hochstufige Form ahd. (8. Jh.), mhd. wirken ‘tätig sein, handeln, arbeiten, er-, bewirken, verfertigen, schaffen’, asächs. wirkian, mnd. wirken, werken, mnl. nl. werken (germ. *wirkijan). Im Dt. ist der Geltungsbereich beider Verben insofern zu bestimmen, als ahd. wurken, mhd. würken vornehmlich im Obd., ahd. mhd. wirken vornehmlich im Frk. bzw. Md. gelten. Im Nhd. wird dagegen würken als die scheinbar gewähltere Form auch von einigen mitteldeutschen und norddeutschen Schriftstellern aufgenommen. Allgemein jedoch beginnt sich wirken durchzusetzen und gilt gegen Ende des 18. Jhs. auch in obd. Literatursprache. Die Grundbedeutung beider Verbformen ist ‘arbeiten, verfertigen’, dann ‘etw. ausführen, verrichten, einflußreich tätig sein, etw. vollbringen’ und ‘Einfluß ausüben, Eindruck machen’. Die spezielle Bedeutung ‘nähend, stickend, webend verfertigen’ entwickelt sich in spätmhd. Zeit. – wirklich Adj. ‘tatsächlich, real’ (16. Jh.), mhd. würk(en)lich, spätmhd. wirklich ‘tätig, wirksam, wirkend’, abgeleitet vom Verb; Wirklichkeit f. ‘tatsächliche Existenz, Realität’, spätmhd. wirke-, würkelīcheit ‘Tätigkeit, Wirksamkeit, Aktivität’. wirksam Adj. ‘handelnd, tätig, schöpferisch, aktiv’ (17. Jh.), ‘einen Einfluß, eine Wirkung ausübend’ (16. Jh.). verwirklichen Vb. ‘wirklich werden lassen, in die Tat umsetzen’ (2. Hälfte 18. Jh.). bewirken Vb. ‘verursachen, hervorrufen, erreichen’ (16. Jh.), mhd. bewirken, bewürken ‘umfassen mit, einschließen in, umhegen, einwirken’. verwirken Vb. ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’, ahd. firwurken (8. Jh.), -wirken (um 800) ‘sündigen, sich einer Sache verlustig machen, verschulden’, mhd. verwirken, -würken.