vorfahren,
verb. ,
s.fürfahren th. 4, 1, 1,
sp. 724;
ahd. fora-, furifaran Graff 3, 570;
mhd. vor-, vürvarn
mhd. wb. 3, 246
a; Lexer 3, 589; 617;
antecedere vorwaren Diefenbach
gl. 37
a;
precipitare vurfaren 452
a;
provectare furvaren 468
b;
provehere vorfarn 468
b; vorfahren,
anteire, praevehi, praetervehi Stieler 410; ich fahre vor,
vehiculo praecurro Steinbach 1, 403; Adelung; Campe;
Fischer schwäb. wb. 2, 1651;
schweiz. idiot. 1, 899;
die umschriebenen formen werden mit sein
gebildet, ganz ungewöhnlich daher: der kutscher hat vorgefahren, der pudel steigt ein Hoffmann v. Fallersleben
schr. (1890) 5, 110.
ein vergleich mit dem artikel fürfahren
zeigt, welche auszerordentliche einschränkung der gebrauch des verbums im entwickelten nhd. erfahren hat, indem es fast ausschlieszlich auf die bewegung von gefährten bezogen wird, wobei als subject das gefährt selbst oder der lenker, aber auch der im wagen sitzende gelten kann; auch auf die bewegung von schiffen kann das verbum bezogen werden. 11) vorfahren, voranfahren,
navigare inanzi ò carriggiare Hulsius-Ravellus (1616) 388
a; der brautwagen fährt vor,
currus sponsae praecedit Steinbach 1, 403; er fuhr vor, die andern alle nach Campe; Hector durch einen vorfahrenden am graben gewarnt Göthe 47, 343
W. 22)
gewöhnlich aber an einem vorausfahrenden vorbei fahren und sich im fahren vor ihn setzen, ihn überholen: man soll rechts ausweichen und links v.;
so in verbindung mit dem dat.: der französische gesante ist dem spanischen vorgefahren Stieler 410; die bauern müssen den edelleuten nicht v. Kramer 1 (1700), 324
b; einem v., '
ihm im geschwinden fahren zuvorkommen' Adelung; ihre ehre leidet z. b. dabei, wenn ihr wagen einem andern wagen von stande nicht vorfährt Jean Paul
w. 7/10, 40
H.; liebe leuteln, haltet ein wenig auf, laszt mich vorfahren Anzengruber
w. (1890) 2, 8;
mit der eisenbahn: gleich darauf werf ich mich in die eisenbahn, fahre den truppen vor Töpfer
dram. w. 1, 179. —
freier in der alten sprache, an etwas vorüber sich bewegen: die zwen zolle Ernfels und Lanstein, da die burger zollfri vor furen
dt. städtechron. 17, 8 (
Mainz). 33)
sehr oft im nhd. in prägnanter bedeutung, zum halten an eine bestimmte stelle fahren, entweder um dort auszusteigen: es versteht sich, dasz sie sogleich zu dem alten grenadier, wohnhaft hinterm dohm, bei ihrer ankunft v. Gleim
briefw. 2, 8
Körte.; als sie bei dem gerichtshalter vorfuhren Göthe 23, 35
W.; dasz er bei dem prinzen noch v. und ihm seine vermählung kundmachen soll Engel
schr. (1801) 1, 152; wer vorfährt oder sich melden läszt, wird nicht angenommen Iffland
theatr. w. (1827) 1, 198; (
wirth:) still! — es fährt wahrhaftig ein wagen vor. — sogar eine extrapost Tieck
schr. (1828) 5, 321; bis die gäste zum thé dansant vorfahren Grabbe
w. 4, 20
Bl.; die krügersleute muszten ... das v. des schlittens ... überhört haben Fontane I 1, 7;
frei: ein solcher prospectus darf nur bei den kapitalisten v., die zimmerthüren fliegen auf Gutzkow
w. (1872) 8, 133 —,
oder aber, damit man einsteigt: ei, es ist schon vorgefahren, ... geschwind lasz uns einsteigen Brentano
schr. (1852) 5, 140; endlich fuhr unten der wagen vor, es war alles bereit Eichendorff
w. (1864) 3, 374; mit gewohnter verspätung fuhr der eilwagen gegen 10 uhr vor H. v. Barth
Kalkalpen 364. — den wagen v. lassen: lasz den wagen v. Lessing
Minna v. Barnhelm 4, 6; lasz meine karriole v. Schiller
Fiesko 2, 4; der kaiser liesz sogleich seine sechsspännige kutsche v. Tieck
schr. (1828) 9, 330. — v. lassen
wird in der umgangssprache auch in scherzhafter übertragung gebraucht: er hat hellisch v. lassen,
essen und trinken überreichlich auftischen lassen H. Meyer
d. richtige Berliner 148
a. 44)
in älterer sprache ist die allgemeinere bedeutung von fahren,
bewegung jeder art bezeichnend, auch bei v.
vorhanden; von personen: ante eas vadit, verit er in vora
Tat. 133, 7;
mit dem acc.: praecedit vos in Galileam, forafuor iuuih in Galileam 218, 5; 'ir vart mir nâch', vor fûr er, er was der êrste, der sîn sper dâ ritterlîcher tjost verbrach
Ludwigs kreuzf. 6165
N. im nhd. kann v.
auf personen und gegenstände bezogen werden, wenn es sich um eine plötzliche heftige bewegung handelt; gestützt durch zurückfahren: wird sie gewahr, fährt vor, fährt zurück Schiller
Fiesko 5, 11; hastich
vel vurfarende,
praeceps Diefenbach
gl. 451
c;
übertragen: wenn dieser rasche geist meines königs nicht schnell vorführe Klinger
w. (1809) 1, 240.
von gegenständen etwa im sinne von vorschnellen,
z. b. bei theilen einer maschine u. ä.; vgl. Fischer
schwäb. wb. 2, 1651. —
in der bergmannsspr. hält sich v.
in allgemeiner bedeutung, vgl. an-, einfahren;
die wetterleute (
s. vorfahrer) fahren
den andern vor
an die arbeitsstätte, um zu sehen, ob sie gefahrlos sind Veith
bergwb. 547. 55)
der in alter sprache weiter ausgebildete gebrauch des verbums hält sich z. th. im älteren nhd., später nur spurweise; berücksichtigt ist nur die zusammensetzung mit vor. 5@aa)
mit dem dativ, jemandem zuvorkommen, im eigentlichen und übertragenen sinne: einem v. in die schüssel,
precedere uno al piatto Kramer 1 (1700), 324
b; der sagt, wie dasz er (
ein anderer) yn woldt haben ermort, do het ym got das glück geben, das er ym vorgefaren wär
Fortunatus 28
ndr.; jeder theil forcht, der ander, wölte im in eynnemmung Gallierlandes vorfaren Stumpf
Schweizerchron. (1606) 308
a;
vgl. schweiz. idiot. 1, 899. 5@bb)
den vortritt haben: so söllend unser herren der bischof ... v. und bezalt werden vor allen botten
quelle im schweiz. idiot. a. a. o. 5@cc)
zeitlich vorangehen (
vgl. vorfahr und vorfahrer),
in diesem sinne wird das part. präs. gebraucht, vgl. schweiz. idiot. a. a. o.; Schiller-Lübben 5, 485; die vorfarenden bäpst Franck
chron. zeitb. (1531) 313
b; (
hof,) den die genant unsere vorfarende bischoffe denselben thumherren one rächt entzogen Tschudi
chron. helvet. (1734) 1, 23. —
das part. substantiviert: vorfar oder vorfarnder,
predecessor voc. 1482 m m 2
a; unsire eltern und vorvarende
henneberg. urkundenb. 3, 50 (1364); unser eltern, vater und muoter und all unser vorfarenden Tauler
sermones (1508) 221
b; die heiligen väter und all unser vorfarenden müssend geirrt han Zwingli
dt. schr. (1828) 1, 128; unser vorfarendt haben ire versammlung und zeit gmaynen handlung genant mess Eberlin v. Günzburg
schr. 2, 186
ndr.; ein jeglich zeichen, das ein newe geburt anzeigt, begreift auch die zerstörung der vorfahrenden Paracelsus
opera (1616) 2, 637
B.