vollmacht,
f. ,
vgl. volle macht
unter voll 3 g,
sp. 543; Lexer
verzeichnet das wort nicht; ein beleg von 1372
wird Germ. 28, 406
mitgetheilt: sollen dise gegenwertige bundnus und briefe in volmacht besten;
mnd. vul-, vulle-, volmacht Schiller-Lübben 5, 556
b;
vgl. Verwijs-Verdam 9, 871; ten Doornkaat-Koolman 1, 570
b;
aus dem nd. dän. fuldmagt. — vollmacht,
mandatum, plenipotentia Stieler 1205;
das wort entspricht dem lat. plenipotentia
auch im eingeschränkten rechtlichen sinne (
die einem andern ertheilte macht und gewalt),
der als ursprünglich anzusehen ist. Adelung
und Campe
kennen nur diesen. doch kann das wort unter dem einflusse von volle macht
auch eine freiere bedeutung zeigen. 11)
übertragene plenipotentia, die einer andern person gegebene ermächtigung zur vertretung des ermächtigenden, das recht, für ihn zu verhandeln, geschäfte abzuschlieszen, verpflichtungen einzugehen: eine durch rechtsgeschäfte erteilte vertretungsmacht (vollmacht)
bürg. ges.b. § 166;
neben dieser engen geschäftlichen, rechtlichen anwendung dann allgemein von ermächtigungen jeder art, auch von solchen, die nur durch das eigne bewusztsein gegeben sind oder als von gott ertheilte angesehen werden. der plur. lautet vollmachten (
s. aber unten 4).
dare autorità, v. geben Hulsius (1618) 2, 50
a; v. haben,
haver pieno potere Kramer 2 (1702), 1210
a; v. erteilen, erhalten, überschreiten. — denn die gesandten von den stedten darzu keine v. hetten Schütz
hist. rerum pruss. (1582) D d 4
c (
buch 4); kraft jetzt ertheilten v. Harsdörfer
gesprächsp. 5, 152; Senecio, seiner habenden v. gemäsz, sie von dar zum tod führen liesze A. U. v. Braunschweig
Octavia (1677) 2, 196; ohne von gott deshalben empfangene v. Leibnitz
d. schr. (1838
ff.) 2, 324; wissen wir, ob dieser Sicilianer seine v. nicht weit überschritten hat? Schiller 4, 257
G.; sie haben mir, theuerster fürst, schon so oft und so grosze vollmachten ertheilt fürst Pückler
briefw. u. tageb. (1873
ff.) 3, 337; solche grausamkeit verdient mein volk nicht, dazu habt ihr keine vollmacht Schiller
Tell 3, 3; nun hab ich vollmacht — sie ist weit genug Hebbel
Nibel. III 3, 5.
bezeichnung dessen, worauf sich die übertragene gewalt bezieht: wer hat euch die v. zu diesem verfahren verliehen? Arnim 2, 262
Gr.; zum antworten hast du keine v. Hebbel
Agnes Bern. 1, 18; als er (
gott) dem teuffel die v. geben über all sein (
Hiobs) haab und gut Abr. a
s. Clara
Judas 3 (1692), 263; die juden haben die v. an Fausts vermögen, bücher, hausrath et cätera maler Müller
w. (1811) 2, 38. — welche er darauff ... in ebenmäszige v. das seine zu verwalten und zu gebrauchen, mit ihm als ein gemeynerin unzertrenlich einlasset Fischart
Garg. 93
ndr.; (
der könig hatte) die präparatorien zu den tractaten zu machen, v. und instruction gegeben v. Chemnitz
schwed. krieg 1 (1648), 33; so geben wir dann einem notario v., einen vergleich aufzurichten Stranitzky
ollapatrida 347
Wiener ndr.; was soll der scherz über den anhauch Jesu an seine jünger mit der v., sünde zu vergeben und zu behalten? Herder 20, 38
S.; mir gab er die süsze v., das verschämte elend zu suchen Schiller 6, 284
G.; so übersend ich dieses blatt, ... dem hab ich vollmacht aufgetragen, euch alles dieses herzusagen Henrici
ernst-, scherzh. u. sat. ged. (1727
ff.) 3, 480; Aeolus, dem der göttervater und könig der menschen vollmacht gab, zu empören die fluthen und wieder zu legen Schiller 1, 121
G.; ist nicht die vollmacht laut zu denken das vorrecht der philosophie Pfeffel
poet. versuche (1812
ff.) 3, 141. unbeschränkte, unbedingte, ausgedehnte, beschränkte v.
und andere verbindungen: er wölte mit gnugsamer v. an seine statt einen procuratorem oder anwald abfertigen Ayrer
hist. proc. juris (1600) 66; habt ihr auch würklich volständige volmacht zu krieg und frieden mit euch? Meiszner
Alcibiades (1781) 2, 293; der major und Charlotte sollten unterdessen unbeschränkte v. haben Göthe 20, 354
W.; ich besitze eine unwidersprechliche v., sie (
die schöpfung) ganz zu genieszen Schiller 4, 36
G.; ich gebe dir ... unbedingte v. Hebbel
br. 1, 106
W.; wissen möchte ich wohl, wer besagtem officier diese auszerordentliche v. erteilt
br. von u. an Herwegh (1896) 207; (
gesandte) mit einer beschränkten v. Ranke
s. w. (1867ff.) 3, 51; kommt ihr mit ganzer vollmacht? Schiller
Wallenst. tod 1, 5; dann musz ich freiheit haben, so ausgedehnte vollmacht (
as large a charter) wie der wind
Shakespeare wie es euch gefällt 2, 7.
der abhängige genitiv zur bezeichnung des vollmachtgebers: in v. Jäckel Kindsmachers ... erscheine (
ich, der advocat) vor diesem löblichen gericht Stranitzky
ollapatrida 181
Wiener ndr.; ihr befehlt durch die v. des königs Klinger
w. (1809ff.) 2, 46; das kloster aufzuheben, ohne vollmacht des heilgen stuhls Werner
Luther (1807) 17; ich habe dazu die v. des herzens Gutzkow
ritter v. geiste 3, 426. —
mit von
angeknüpft: mein Carl vermag auf einen streich aus vollmacht von den göttern die feinde zu zerschmettern Günther
ged. (1735) 946.
besondere wendung: vermählungsfest, wie solches ... zu Dreszden in v. (
d. h. durch vertretung) vollzogen wurde v. König
ged. (1745) 148. 22)
die urkunde, wodurch die v.
gegeben wird, ist gemeint: eine v. ausfertigen Adelung; wie sie nun daselbst ire constitution oder volmacht darlegten Kirchhof
wendunmuth 1, 183
lit. ver.; hierüber hatte er kayserliche vollmachten bey sich Bucholtz
Herkuliskus (1665) 62; solchen (
brief) sie den herrn zu Witzenburg solten als eine ungezweifelte v. fürlegen
grillenvertreiber (1670) 212; mit oder ohne schrifftliche v. v. Fleming
teutsche soldat (1726) 158; indem ich eine gerichtliche v. des herrn v. Salis in händen habe Göthe
br. 4, 179
W.; hier ist die v. des senats! im keller darf ich trinken heute nacht Hauff
w. (1890) 2, 279; ich stelle schleunig eine vollmacht aus (
I your commission will forthwith dispatch)
Shakespeare Hamlet 3, 3. 33)
die vorstellung der vertretung, des beauftragtseins kann zurücktreten und ganz schwinden: dat her A. by volmacht sines lives ... hefft gesat sin testament
quelle d. 14.
jh. bei Schiller-Lübben 5, 556
b;
die v.
der kirche ist zwar verliehen, der sinn geht aber in volle macht
über: hierwider ... hat unsere liebe mutter die heilig rö
m. kirch ihre unhinderliche v., ansehen und gewalt wöllen beweisen Fischart
bienenk. (1588) 14
a.
in allgemeiner und freier anwendung: ihr lieben keller (
kellermeister), die ihr ausz fäszlicher v. und vollmächtiger fäszlichkeit newe formen schaffet Fischart
Garg. 126
ndr.; so gewisz fehlet ihnen hierzu praesensio naturalis absoluta oder eigen v. und vorbewust Prätorius
winterflucht d. sommervögel vorr. a 3
a; nüchternes muts, und wenn der verstand in ihrer v. gewesen wäre Francisci
luftkreis (1680) 121; jetzt erwuchs dem könige Christiern eine v., frei von solchen beschränkungen Dahlmann
gesch. von Dännemark 3, 239; der dich an dis orth gebracht (
der teufel), dem geb ich zwar kein volmacht. derselbig wird, wils gott, mich nicht uberwinden Thym
Thedel v. Walmoden 1126
ndr.; königin du hast vollmacht, mir zu gebieten tag und nacht Spreng
Äneis 4
a; uns entkömmet für und für. was wir vor in volmacht hatten Fleming
ged. 1, 304
L. 44) v.
wird personifiziert und bezeichnet den träger einer vollmacht, den bevollmächtigten: he schal mîn fulmagt wäsen ten Doornkaat-Koolman 1, 570
b;
man beachte die plurale: die gesandten und vollmechte Schütz
hist. rer. pruss. (1592)
buch 5, b 4
d;
als amtsbezeichnung: ihr amtsleute, rathsverwandte, kirchspielvögte, vollmachte Harms
pastoraltheologie 1, 87; (
landesversammlung) bestehend aus 18 vollmachten und 16 ratgebern Allmers
marschenbuch 305; sie warte auf den wagen von vollmacht Dieck Frenssen
Jörn Uhl (1902) 460. 55)
als erstes glied von zusammensetzungen: